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Ausbildungsstart in der Bauplanungsbranche: Und was ist mit dem Versicherungsschutz?

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2021

Architektur-, (Bau-) Ingenieur-, Vermessungs- und sonstige Bauplanungsbüros, die ausbilden, sichern sich und Ihrem Berufsstand einen hohen Qualitätsstandard und bieten zugleich jungen Menschen eine Zukunftsperspektive. Anbei Tipps zum richtigen Versicherungsschutz für Azubis.

I. Tipps für den Ausbildungsbetrieb

Was passiert, wenn der Azubi einen Schaden bei meinem Kunden verursacht?

Der Azubi ist über Ihre Berufs- und Betriebshaftpflicht-Versicherung abgesichert.

Wie ist der Azubi bei einem Unfall abgesichert?

Durch die Anmeldung des Azubis bei der Berufsgenossenschaft ist ein grundlegender Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen bereits gewährleistet. Darüber hinaus können Sie Ihren Mitarbeitern (auch dem Azubi) quasi als „Zuckerl“ zum Gehalt einen erweiterten Unfallschutz zum Beispiel im Rahmen einer Gruppenunfall-Versicherung anbieten. Für den Azubi ist dies besonders wertvoll, da er als Berufseinsteiger einen sehr hohen Bedarf an Invaliditätsschutz hat, da er noch wenig bis gar keine Ansprüche in der Berufsunfähigkeitsrente erworben hat.

Wer haftet, falls der Azubi seinen Ausbildungsbetrieb schädigt?

Für den Fall, dass Ihr Azubi Sie als Arbeitgeber schädigt, gelten für Azubis wie auch für alle anderen Ihrer Mitarbeiter die „Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs“. Je nach Grad der Fahrlässigkeit haftet der Azubi oder der Schaden bleibt als unternehmerisches Risiko von Ihnen selbst zu tragen.

II. Tipps für den Auszubildenden

Welche Versicherungen muss mein Azubi für sich privat abschließen?

Krankenversicherung

Der Azubi ist während seiner Berufsausbildung automatisch gesetzlich krankenversichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn der Azubi während der Ausbildung berufsunfähig wird, erhält er keine (!) staatliche Rente. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet. Vorteil: Die Beiträge sind für junge und gesunde Menschen niedrig.

Haftpflichtversicherung

Ihr Azubi ist zumeist noch über seine Eltern privathaftpflichtversichert, jedoch nur, wenn die Eltern eine private Haftpflichtversicherung haben. Doch Vorsicht: Nach der Ausbildung oder bei einer zweiten Ausbildung ist Ihr Azubi oft nicht mehr über die Eltern privathaftpflichtversichert.

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