Beschäftigte können jederzeit einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf Dienstreisen erleiden. Dieses allgegenwärtige Gesundheitsrisiko deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab. Der Deckungsschutz greift aber nur, wenn sich der Unfall bei der Erwerbstätigkeit auf dem Betriebsgelände oder auf dem Weg von bzw. zur Arbeitsstelle ereignet. Die Folge sind Abgrenzungsprobleme besonders bei Arbeitsfahrten und Dienstreisen. Gerichtsprozesse sind daher keine Seltenheit. Gruppenunfallversicherungen sichern den Beschäftigten einen lückenlosen Unfallschutz.
Unsere umfassende Erfahrung macht uns zu Ihrem idealen Partner.
Dank unserer Unabhängigkeit sind wir an keine Versicherungsanbieter gebunden – damit wir für Sie genau die richtigen Versicherungslösungen finden.
Wir ermöglichen unseren Kunden von pisa-Rahmenverträgen zu profitieren, welche wir nach intensiven Verhandlungen mit den Produktgebern vereinbaren konnten.
Entschädigungsleistungen für durch Unfall erlittene Körperschäden oder Tod nebst entsprechenden Folgekosten bspw. durch Krankenhausaufenthalt, kosmetische Operationen oder Bergungskosten.
Die Höhe der Invaliditätssumme orientiert sich an der jeweiligen Einkommens- und Lebenssituation der versicherten Person. Alle sonstigen Zusatzleistungen können im Regelfall bzgl. der Höhe individuell nach Bedarf vereinbart werden.
Die versicherbare Todesfallleistung greift bei Unfalltod der versicherten Person. Sie ersetzt nicht die für die Familie oder evtl. bestehenden Kredite notwendige Risikolebensversicherung, da sie nur bei UNFALLtod zum Tragen kommt. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern um das Ausbleiben des Gehaltes durch Berufsunfähigkeit mit einer monatlichen Rentenzahlung durch einen Risikoträger aufzufangen.