Gruppen­unfall­versicherung

Für das Wohl Ihrer Mitarbeiter
Versichert u. a. gegen
  • Unfälle während der Freizeit und der beruflichen Tätigkeit
Weitere Absicherungen

Beschäftigte können jederzeit einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf Dienstreisen erleiden. Dieses allgegenwärtige Gesundheitsrisiko deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab. Der Deckungsschutz greift aber nur, wenn sich der Unfall bei der Erwerbstätigkeit auf dem Betriebsgelände oder auf dem Weg von bzw. zur Arbeitsstelle ereignet. Die Folge sind Abgrenzungsprobleme besonders bei Arbeitsfahrten und Dienstreisen. Gerichtsprozesse sind daher keine Seltenheit. Gruppenunfallversicherungen sichern den Beschäftigten einen lückenlosen Unfallschutz.

Darum ist eine Gruppen­unfall­versicherung so wichtig – Schaden­beispiele aus der Praxis

Der Mitarbeiter erleidet durch einen schweren Autounfall eine Querschnittslähmung. Er sitz seither im Rollstuhl. Um seine Mobilität weiterhin zu gewährleisten ist es notwendig, sein Auto entsprechend seiner eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten umzubauen. Ein Rutschbrett erleichtert ihm jetzt das Ein- und Aussteigen. Spezielle Vorrichtungen ermöglichen ihm das Gasgeben und Bremsen mit der Hand.

Die Mitarbeiterin stürzt mit dem Fahrrad und schlägt sich dabei die Schneidezähne aus. Die kostenaufwendige Zahnbehandlung wird von der Krankenkasse nur im Rahmen der dort festgelegten Höchstbeträge erstattet. Die im Rahmen der Gruppenunfallversicherung des Arbeitsgebers mitversicherten kosmetischen Operationskosten tragen das Delta der Behandlungskosten.

Die Auszubildende stürzt bei einem Skiausflug und erleidet einen Bruch des Schlüsselbeins. Da die Unfallstelle für gängige Rettungsfahrzeuge nicht zugänglich ist, wird die Hubschrauberrettung gerufen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Kosten des Rettungseinsatzes. Die Gruppenunfallversicherung kommt im Rahmen der Bergungskostenpauschale für die weiteren Bergungskosten auf.

Diese Gefahren und Schäden sind bei einer Gruppen­unfall­ver­sicherung u. a. versicherbar

  • Körperschädigungen durch bspw. Unfall, erhöhte Kraftanstrengung, Vergiftungen
  • versicherte Leistungen bspw. Invaliditätsleistung, Unfallrente, Unfall­kranken­haus­tage­geld, Todesfallleistung

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Dank unserer Unabhängig­keit sind wir an keine Versicherungs­anbieter gebunden – damit wir für Sie genau die richtigen Versicherungs­lösungen finden.

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Häufig gestellte Fragen 

Was genau kann versichert werden?

Entschädigungsleistungen für durch Unfall erlittene Körperschäden oder Tod nebst entsprechenden Folgekosten bspw. durch Krankenhausaufenthalt, kosmetische Operationen oder Bergungskosten.

Wie lässt sich die Versicherungs­summe ermitteln?

Die Höhe der Invaliditätssumme orientiert sich an der jeweiligen Einkommens- und Lebenssituation der versicherten Person. Alle sonstigen Zusatzleistungen können im Regelfall bzgl. der Höhe individuell nach Bedarf vereinbart werden.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Die versicherbare Todesfallleistung greift bei Unfalltod der versicherten Person. Sie ersetzt nicht die für die Familie oder evtl. bestehenden Kredite notwendige Risikolebensversicherung, da sie nur bei UNFALLtod zum Tragen kommt. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern um das Ausbleiben des Gehaltes durch Berufsunfähigkeit mit einer monatlichen Rentenzahlung durch einen Risikoträger aufzufangen.

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