Die Begrifflichkeit D&O Versicherung kommt aus den USA und steht für Directors & Officers Versicherung, zu deutsch Vorstands- und Aufsichtsrats-Haftpflichtversicherung. Sie ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung und schützt das persönliche Vermögen von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, wie z.B. Vereine oder Genossenschaften.
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Dank unserer Unabhängigkeit sind wir an keine Versicherungsanbieter gebunden – damit wir für Sie genau die richtigen Versicherungslösungen finden.
Wir ermöglichen unseren Kunden von pisa-Rahmenverträgen zu profitieren, welche wir nach intensiven Verhandlungen mit den Produktgebern vereinbaren konnten.
Eine GmbH, eine GmbH & Co. KG, eine AG, ein Verein, eine Genossenschaft, ein Verband, kurz gesagt alle juristischen Personen.
Jedes kleine, mittlere und große Unternehmen hat mit dem gestiegenen Leistungsdruck und der schärferen Auslegung von Gesetzen und Vorschriften zu kämpfen. Es kann sich heute kein Unternehmen mehr leisten, bei einem Fehler der Unternehmensleitung „ein Auge zuzudrücken“. Dies hat zu einem starken Anstieg der Anspruchsmentalität während der letzten Jahre geführt. Diese Entwicklung ist zusätzlich durch die sehr kritische Beobachtung der Manager durch die Medien und der Öffentlichkeit weiter verstärkt worden.
Die Schlagwörter hierbei heißen „Pflichtverletzung“ und „Inanspruchnahme“. Der Manager eines Unternehmens begeht im Rahmen seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung; hierfür reicht bereits leichte Fahrlässigkeit aus. Ein daraus entstehender Vermögensschaden wird durch eine Inanspruchnahme des Managers eingeleitet. Ein zusätzliches Risiko ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung von Leitungsgremien. Das bedeutet, dass jedes Mitglied für die Pflichtverletzung eines Kollegen verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn man selbst alles richtig gemacht hat.