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Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die persönliche Haftung von Geschäftsführer:innen von Bauplanungsbüros

Der Krieg Russlands in der Ukraine hat – neben der humanitären Katastrophe – möglicherweise auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz deutscher Bauplanungsbüros. Vertieft diskutiert wird zum Beispiel die Frage, ob bei Angriffen russischer Hacker auf Unternehmen die sogenannte „Kriegsausschlussklausel" in der Cyber-Versicherung zur Anwendung kommt (siehe https://www.pisa-versicherungsmakler.de/news/kriegsausschluss-in-der-cyber-versicherung-sind-cyber-attacken-russischer-hacker-versichert). Aber auch die Directors & Officers-Versicherung (kurz: D & O-Versicherung), auch Managerhaftpflichtversicherung genannt, steht im Fokus. Die D & O-Versicherung schützt das persönliche Vermögen von Geschäfts­führer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen von Bauplanungsbüros bei Haftungsansprüchen des Unternehmens gegenüber seinen Führungskräften. Viele Leitungsorgane von Bauplanungsbüros – insbesondere die von Bauplanungsbüros mit Russland-Bezug – fragen sich, welchen speziellen Haftungsrisiken sie nun ausgesetzt sind und ob sie weiterhin Versicherungsschutz in Rahmen ihrer D & O-Versicherung erwarten können. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche bringt Licht ins Dunkel.

Die momentan sich überschlagenden Ereignisse stellen viele Unternehmen  – auch Bauplanungsbüros  – vor essenzielle Fragen. Hohe Energiepreise, fehlende Rohstoffe, Lieferengpässe, Produktionsausfälle, verteuerte Einkaufspreise, Inflation, Cyber-Angriffe oder Sanktionen: Die Liste der zu bewältigenden Probleme ist lang, und die Folgen der Krise treffen viele Unternehmen (auch Bauplanungsbüros) hart. Die Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen von Bauplanungsbüros stehen vor enormen Herausforderungen: Für sie gilt zuvorderst, das Bauplanungsbüro durch die herausfordernden Zeiten zu führen, und den möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Erhöhte Haftungsrisiken für Leitungskräfte

Aufgrund der Ausnahmesituation und der sich stetig ändernden Gegebenheiten sind Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen von Bauplanungsbüros einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Ja, Leitungskräfte sind immer einem gewissen Haftungsrisiko ausgesetzt. Begehen Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen Fehler, haften sie mit ihrem Privatvermögen, wenn sie bei ihrer Entscheidung nicht die Sorgfalt ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführung angewendet haben. Die Finlex GmbH, im Bereich „D &O-Versicherungen“ ein Partner der pisa Versicherungsmakler GmbH, betont laut Pressemitteilung: In der aktuellen Situation seien die Anforderungen an Leitungskräfte besonders hoch. Neben dem normalen Geschäftsbetrieb müssten Unternehmenslenker die aktuelle Unternehmenssituation noch intensiver überwachen als bisher, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu bewältigen. Aktuell könne das zum Beispiel bedeuten, dass Lieferketten oder Produktionsabläufe angepasst, Kredite rechtzeitig beantragt, mögliche Fördermittel zu prüfen sind, die Cyber-Sicherheit hochgefahren oder etwa, dass ein externer Krisenberater beauftragt werden muss, der das Bauplanungsbüro fachlich oder juristisch unterstützt. Zudem sei bei jeglichen Geschäften zu prüfen, ob ein Russland-Bezug besteht und das Geschäft somit gegebenenfalls sanktions- oder embargobewehrt ist. Anderenfalls könnten dem Unternehmen erhebliche Bußgelder drohen, für die die Leitungskräfte vom Bauplanungsbüro persönlich in Regress genommen werden könnten.

Bewältigung der Haftungsrisiken

Es ist zwar davon auszugehen, dass die von den Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen von Bauplanungsbüros getroffenen Entscheidungen momentan noch nicht kritisch hinterfragt werden. Insbesondere wenn ein Bauplanungsbüro durch falsche Entscheidungen der Leitungskräfte in finanzielle Schieflage gerät, wird sich diese Sicht jedoch ändern und die Leitungskräfte vom Bauplanungsbüro auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Den Leitungskräften ist daher zu raten, ihre Entscheidungen auch in Krisenzeiten auf der Grundlage angemessener Informationen zu treffen sowie eine erhöhte Sorgfalt an den Tag zu legen. Leitungskräfte sollten ihre Entscheidungsprozesse zudem stets dokumentieren, um bei möglicherweise geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Argumente für ihre Entlastung zur Hand zu haben.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der D & O-Versicherung

Angesichts der erhöhten Haftungsrisiken ist es für Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen von Bauplanungsbüros umso wichtiger, auf einen möglichst umfassenden D & O-Versicherungsschutz zurückgreifen zu können. Die D & O-Versicherung bietet Schutz, indem sie die in Anspruch genommenen Leitungskräfte unterstützt und der Versicherer zunächst den Sachverhalt und die Haftungsfrage prüft. Unberechtigt erhobene Ansprüche gegen Leitungskräfte werden mithilfe von Anwaltskanzleien abgewehrt. Gelingt dies nicht oder ist der Anspruch berechtigt, leistet der D&O-Versicherer den Schadensersatz anstelle der Leistungskräfte. Besondere Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der D & O-Versicherung sind durch den Krieg Russlands in der Ukraine in den allermeisten Fällen indessen nicht zu erwarten. Laut Finlex GmbH enthalten D & O-Verträfe in aller Regel keine sogenannte „Kriegsausschlussklausel". Man gehe daher davon aus, dass sich die Versicherer an ihr Leistungsversprechen halten und auch in Versicherungsfällen mit Bezug zum Krieg Russlands in der Ukraine den versicherten Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen von Bauplanungsbüros im bestehenden Ausmaß beistehen.

Verstoß gegen die „Embargoklausel": kein Versicherungsschutz über die D & O-Versicherung

Einschlägig könnte in wenigen Fällen allerdings die sogenannte „Embargoklausel" werden, wonach vertragsgemäß Versicherungsschutz nur besteht, solange dem Versicherungsschutz keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen oder Embargos entgegenstehen. Nicht versichert sind demnach Risiken, deren Versicherbarkeit verboten ist. Verboten wurde von der Europäischen Union momentan zum Beispiel der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland sowie deren Versicherung. Dies kann zur Folge haben, dass Manager:innen, die im Zusammenhang mit einem embargobelasteten Geschäft in Anspruch genommen werden, unter Umständen kein Versicherungsschutz gewährt werden darf. Die Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen von Bauplanungsbüros sind davon freilich wenig betroffen.

Reduzierung von Kapazitäten, Kündigung von Lokalpolicen und erhöhte Informationsanforderungen

Zu rechnen ist jedoch damit, dass die Versicherer ihre Kapazitäten hinsichtlich deutscher Bauplanungsbüros mit (Tochter-) Unternehmen in Russland deutlich reduzieren oder sich komplett aus diesem Segment zurückziehen werden. Bei Internationalen Versicherungsprogrammen größerer Unternehmen haben die Versicherer bereits kommuniziert, zukünftig keine lokalen Policen in Russland zum Schutz der Leitungskräfte vor Ort mehr bereit zu stellen oder dort zu verlängern. Vereinzelt ist zu beobachten, dass Versicherer auch Lokalpolicen gekündigt haben. Zudem werden die Versicherer erhöhte Informationsanforderungen an Bauplanungsbüros mit Russland-Bezug stellen, um sich ein genaueres Bild über deren Geschäfts- und somit Haftungsrisiken machen zu können. Laut Finlex GmbH haben sich die Versicherer in der Vergangenheit zum Teil recht widersprüchlich hinsichtlich der Behandlung sanktionierter Personen, Unternehmen und Institutionen verhalten – man denke an Iran oder Kuba. Je nach Anwendungsfall von EU/UK/US-Sanktionslisten könne innerhalb desselben Versicherungsprogramms der Versicherungsschutz der beteiligten Versicherer variieren. Im Schadenfall sei zu beachten, dass auf den Zeitpunkt eines Versicherungsfalls abgestellt werden muss, nicht aber etwa auf den Zeitpunkt der Deckungsbestätigung oder des Versicherungsbeginns. Nach Abschluss des Versicherungsvertrags eintretende Änderungen müssten alleine anhand der Sanktionsklausel betrachtet werden, hätten aber keine Auswirkung auf den Fortbestand der Versicherungspolice selbst.

Fazit

Aufgrund des Krieges Russlands in der Ukraine stehen deutsche Bauplanungsbüros momentan vor immensen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, und Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen sind hierbei mehr denn je persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere ist mit Inanspruchnahmen zu rechnen, wenn Bauplanungsbüros aufgrund von Fehlentscheidungen in finanzielle Schieflage geraten. Umso wichtiger ist es, dass sich die Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichts­rät:innen von Bauplanungsbüros auf ihre D & O-Versicherung verlassen können. Auch wenn Versicherer vereinzelt bereits angekündigt haben, Kapazitäten zu kürzen, ist davon auszugehen, dass sich die Versicherer weiterhin an ihr Leistungsversprechen halten und auch in Versicherungsfällen mit Bezug zum Krieg Russlands in der Ukraine oder direkt zu Russland den versicherten Leitungskräften zur Seite stehen. Bei Unklarheiten oder Fragen kommen Sie jetzt gerne auf uns von der pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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