Die Haftpflicht für Subplaner und Subunternehmer
in der kombinierten Projektversicherung
Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie sind die Auftragsbücher in der Bauplanungs- und Baubranche in der Regel noch gut gefüllt. Viele Aufträge der Bauplanung und Bauausführung werden dabei von Subunternehmen erledigt. Sie sind damit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Doch wer haftet, wenn ein Schaden entsteht?
Viele Subplaner und Subunternehmer gehen davon aus, dass sie automatisch über ihren Auftraggeber versichert sind. Das ist jedoch ein Irrtum. Zwar müssen sich die Bauherren bzw. Investoren keine Sorgen machen, wenn ein Subplaner bzw. Subunternehmer einen Schaden verursacht. Dieser ist über die Berufshaftpflichtversicherung des Generalplaners bzw. die Betriebshaftpflicht des Generalunternehmers abgedeckt. Jedoch muss der Subplaner bzw. der Subunternehmer damit rechnen, dass er nach Regulierung des Schadens in Regress genommen wird. Hat er dann nicht mit einer eigenen Absicherung in Form einer eigenen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung vorgesorgt, kann es schnell eng werden. Er muss den Schaden begleichen. Ist der Betrag zu hoch, kann das im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Subplaners bzw. Subunternehmens führen. Deshalb sollte der Generalplaner bzw. der Generalunternehmer von Subplanern bzw. Subunternehmern einen Nachweis für einen hinlänglichen Versicherungsschutz einfordern.
Für (Sub-) Planer gibt es die Möglichkeit einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung. Hierbei ist man nicht zwingend an den Versicherer gebunden, über den die „normale“ Berufshaftpflichtversicherung läuft. Für (Sub-) Bauunternehmen gibt es jedoch keine projektbezogene Betriebshaftpflicht! Ideal für alle Bauplaner und alle Bauunternehmer ist daher – zumindest bei Großprojekten – ein eigens von der pisa Versicherungsmakler GmbH entwickeltes Deckungskonzept: eine projektbezogene, kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung (auch Baukombi-Versicherung genannt). Diese beinhaltet zum einen im Rahmen der Bauleistungsversicherung die für die Bauherren bzw. Investoren wichtige finanzielle Absicherung der Baustelle und des Bauprojektes gegen unvorhergesehene Beschädigung (Feuer, Vandalismus, Sturm, etc.), zum anderen eine Berufshaftpflichtversicherung für alle beteiligten Architekten, Beratenden Ingenieure, Bauplaner, Bauleiter, Gutachter, Sachverständigen, Projektmanager, Projektentwickler, Projektcontroller, Projektsteuerer, Sonderfachleute und sonstige Honorarkräfte (einschließlich deren Sub- und Subsubunternehmen) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle beteiligten bauausführenden Unternehmen (auch Subunternehmen und Subsubunternehmen). Auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflicht- bzw. Umweltschadensversicherung sind im Paket enthalten. Abgeschlossen wird diese projektbezogene, kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung von den Bauherren bzw. Investoren. Der Versicherungsbeitrag kann anteilig auf alle Beteiligten umgelegt werden.
Die Vorteile einer solchen projektbezogenen, kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung liegen auf der Hand:
Weitere Informationen unter
https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung
https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/betriebshaftpflichtversicherung