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Bayerisches Abstandsflächenrecht

Die neue Bayerische Bauordnung tritt am kom­men­den Montag, 1. Februar, in Kraft. Die pisa Versicherungsmakler GmbH hat über die Änderungen bereits informiert (s. die News vom 19. Januar 2021 https://www.pisa-versicherungsmakler.de/news/novelle-der-bayerischen-bauordnung-2). Nun hat die Bayerische Architektenkammer bezüglich des neuen Abstandsflächenrechts erneut Stellung bezogen.

Beim Einmessen eines Gebäudes muss das örtliche Abstandsflächenrecht berücksichtigt werden.

Im Folgenden wird die Bayerische Architektenkammer zitiert: „Bereits jetzt zeigt sich jedoch, dass zahl­rei­che Kom­mu­nen von der Mög­lich­keit Gebrauch machen, im Rahmen ihrer ver­fas­sungs­recht­lich garan­tier­ten Pla­nungs­ho­heit die Abstands­flä­chen in ihren Gemein­de­ge­bie­ten durch Sat­zun­gen zu regeln, um so die gesetz­lich vor­ge­se­hene Ver­kür­zung auf 0,4 H und eine damit ver­bun­dene bau­li­che Ver­dich­tung zu ver­mei­den. Es zeich­net sich ab, dass die Kom­mu­nen hier­bei keine ein­heit­li­chen Rege­lun­gen schaf­fen, son­dern indi­vi­du­elle Lösun­gen suchen. Oft werden dabei die Orts­teile nicht indi­vi­du­ell betrach­tet, son­dern ein ein­heit­li­ches Maß für das gesamte Gemein­de­ge­biet vor­ge­ge­ben. Selbst­ver­ständ­lich werden wohl im Rahmen von Bebau­ungs­plä­nen vor­ge­ge­bene Abstands­flä­chen Vor­rang haben, auch das Instru­ment der Abwei­chung wird in eini­gen Fällen ein ange­zeig­tes Mittel sein, um dich­ter bauen zu können. Alles in allem dürfte die künf­tige Pla­nungs­ar­beit aber auf­wän­di­ger werden, da jetzt zusätz­lich zu den Rege­lun­gen der BayBO immer auch noch das jewei­lige kom­mu­nale Abstands­flä­chen­recht zu beach­ten ist.

Umso mehr erfor­dert diese Ent­wick­lung Sach­ver­stand und fach­li­che Unter­stüt­zung vor Ort. Plant Ihre Gemeinde nun ört­li­che Sat­zun­gen zum Abstands­flä­chen­recht auf­zu­stel­len, so müssen not­wen­dige Vor­un­ter­su­chun­gen sorg­fäl­tig durch­ge­führt werden. Auch der Sat­zungs­text muss gut begrün­det werden, um rechts­si­cher und nor­men­kon­troll­fest zu sein. Schließ­lich sind auch Klagen gegen solche Sat­zun­gen mög­lich. Sinn­voll wäre zudem eine Betei­li­gung der Bürger. Sofern eher kurz­fris­tig erste Abstands­flä­chen­sat­zun­gen auf den Weg gebracht werden, ist davon aus­zu­ge­hen, dass diese Aspekte nicht immer aus­rei­chende Beach­tung finden. Umso ent­schei­dender ist es in einem zwei­ten Schritt die Gemein­den dahin­ge­hend zu bera­ten, pass­ge­naues Abstands­flä­chen­recht vor Ort zu schaf­fen. Hier­bei sollte den Anlie­gen des Flä­chen­spa­rens und der Wohn­raum­be­schaf­fung glei­cher­ma­ßen Rech­nung getra­gen werden.

Dieser Pro­zess bietet die Chance für Archi­tek­ten (sowie Beratende Ingenieure und andere Bauplaner), sich an der ört­li­chen Bau­leit­pla­nung noch akti­ver als bisher zu betei­li­gen. Des­halb unser Appell an Sie: Brin­gen Sie sich ein! Nehmen Sie Kon­takt mit Ihrer Gemeinde auf und bieten Sie Ihre Exper­tise an, um die kom­mu­na­len Ent­schei­dungs­trä­ger zu bera­ten, wenn es um die Erar­bei­tung von Bau­leit­plä­nen oder den Erlass von Sat­zun­gen auf Basis des neuen Abstand­flä­chen­rechts geht."

Soweit die Bayerische Architektenkammer. Übrigens: Wenn es um die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Beratenden Ingenieuren und anderen Berufsgruppen der Bauplanungsbranche geht, dann ist die pisa Versicherungsmakler GmbH als in Bayern ansässiger, inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche der kompetente Ansprechpartner. Die pisa Versicherungsmakler GmbH hat mit GeoInsurance zudem ein spezielles Absicherungskonzept für Vermessungsingenieure, die für das Einmessen der Gebäude gemäß des örtlichen Abstandsflächenrechts zuständig sind. Mehr Infos unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung

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