Auch für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche gilt angesichts der Corona-Pandemie seit 1. Juli 2020 (befristet bis zum 31. Dezember 2020) für deren Leistungen der reduzierte Umsatzsteuersatz von 16 Prozent.
Für bereits geschlossene Verträge besteht zumeist jedoch kein Anpassungsbedarf, zumindest solange diese nach der (noch bestehenden, „alten“) HOAI abgerechnet werden, denn gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 HOAI hat der Architekt bzw. Beratende Ingenieur grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer in Höhe von 16% oder 19% (je nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung). Für nicht nach der HOAI abrechenbare Leistungen gilt: bei Nettopreisabreden erhöht sich die durch den Auftraggeber zu zahlende Summe grundsätzlich um den Betrag der zu entrichtenden Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, bei Bruttopreisabreden berührt die Änderung der zu entrichtenden Umsatzsteuer grundsätzlich nicht die durch den Auftraggeber zu zahlende Bruttovergütung.
Entscheidend für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen derBauplanungsbranche ist stets die „Ausführung der Leistung“: Diese umfasst nicht die gesamte Zeitspanne der tatsächlichen Leistungserbringung, sondern ist ein einzelner Zeitpunkt (und zwar in der Regel der Zeitpunkt der Abnahme). Und dieser ist entscheidend für die Höhe der zu entrichtenden Umsatzsteuer.
Da diese Kurzinformation für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche keine (Steuer-) Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen kann, sei im Zweifelsfall die Rücksprache mit dem Steuerberater empfohlen.
Wichtiger Hinweis: Für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Beratenden Ingenieuren und anderen Berufsgruppen der Bauplanungsbranche hat die befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes keinerlei Auswirkungen, da hierbei immer nur derNettohonorarumsatz anzugeben ist. Mehr Infos zur Berufshaftpflichtversicherung unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/berufshaftpflichtversicherung