Über eine Gruppen-Unfallversicherung kann der Inhaber eines Architektur-, Ingenieur- oder sonstigen Bauplanungsbüros sich selbst und sein ganzes Büro-Team noch besser gegen die (finanziellen) Folgen eines Unfalls absichern. Denn die gesetzliche Unfallversicherung reicht bei weitem nicht aus. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche hat aus diesem Grund ein besonders leistungsstarkes Deckungskonzept für eine Gruppen-Unfallversicherung im Angebot, möglich über gesonderte Rahmenverträge mit den Versicherern.
Versichert sind über die von der pisa Versicherungsmakler GmbH mit den Versicherern ausgehandelte Gruppen-Unfallversicherung akute und längerfristige Folgen eines Unfalls (von leichter und schwerer Invalidität bis hin zum Tod) ungeachtet einer Schuldfrage. Dies gilt für den Inhaber/die Inhaberin eines Architektur-, Ingenieur- oder sonstigen Bauplanungsbüros gleichermaßen wie für alle seine/ihre Mitarbeiter. Das ganze Büro-Team ist übrigens auch im Homeoffice versichert.
Der erste große Vorteil: Es gibt bei bestimmten, fest vereinbarten Versicherungssummen und bei klar definierten, versicherten Personengruppen keine Gesundheitsfragen.
Der zweite große Vorteil: Als Gruppe gilt man hierbei bereits ab einer Person. Weitere Pluspunkte: verlängerte Fristen im Invaliditätsfall, verbesserte Kumulklauseln und eine Mehrleistung ab 70 % Invaliditätsgrad.
Ein echtes Highlight: Geleistet wird auch bei einem Unfall durch Eigenbewegung. Auch bei grober Fahrlässigkeit greift die Gruppen-Unfallversicherung. Eine Leistung erfolgt auch bei Entführung/Geiselnahme/Piraterie, Verschollenheit, Erfrieren/Ertrinken/Ersticken in Wasser sowie bei Unfällen durch Gase/Dämpfe, Gesundheitsschädigung durch Strahlen, Nahrungsmittelvergiftungen, Insektenstiche bzw. Insektenbisse, bei Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Es gilt eine gegenüber den allgemeinen Bedingungen ergänzte/verbesserte Gliedertaxe: bei Verlust eines Armes oder einer Hand (100 %), eines Daumens (30 %), eines Zeigefingers (20 %) eines anderen Fingers (15 %), aller Finger einer Hand (70 %), eines Beines oder eines Fußes (100 %), einer großen Zehe (15 %), einer anderen Zehe ( 5%), eines Auges (100 %), des Gehörs auf einem Ohr (40 %), des Gehörs auf beiden Ohren (100 %), des Geruchssinns (20 %), des Geschmacks (20 %), der Stimme (100 %), der Zeugungsfähigkeit beim Mann (30 %) sowie der Empfängnis- und Gebärfähigkeit einer Frau (unter 40) (30 %).
Zusätzlich werden folgende unfallbedingte Kosten übernommen: Bergungskosten (bis 25.000 €), kosmetische Operationen (bis 25.000 €), Kurkostenbeihilfe (bis 25.000 €), medizinische Hilfsmittel (bis 3.000 €), behindertengerechter Umbau (bis 10.000 €), Lohn-/Verdienstausfall, Knochenbruchgeld (300 €) und Schwerstverletzt-Sofortgeld (bis 15.000 €).
Ergänzend zur Gruppen-Unfallversicherung empfiehlt sich ein betriebliche Vorsorgemanagement in Form einer betrieblichen Altersversorgung und einer betrieblichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber bietet hierfür attraktive Rahmenbedingungen und die pisa Versicherungsmakler GmbH ein spezielles Deckungskonzept für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche.
Weitere Informationen zur Gruppen-Unfallversicherung unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/gruppenunfallversicherung