Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktbeilegung. Wie wichtig ist der Einschluss im Gewerberechtsschutz für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche?
Im Bereich der Bauplanung treffen regelmäßig eine Vielzahl unterschiedlicher, häufig entgegengesetzter Interessen (Bauplaner -- Bauherren/Investoren -- Bauunternehmen, Subunternehmen, etc.) aufeinander. Nicht selten resultieren daraus ernsthafte Konflikte über Leistungen, Termine, Kosten und Qualitäten. Das Austragen dieser Konflikte vor Gericht ist oft langwierig und teuer und führt nur selten zu einer zeitnahen Lösung der Probleme. Zudem können selbst stabile Geschäftsbeziehungen durch Gerichtsprozesse nachhaltig belastet oder gar zerstört werden.
Ein Architekt hat in der Bauplanung für ein Gebäude keine Vorkehrungen für von unten aufsteigendes Grundwasser getroffen. Während der Bauausführung kommt es zu heftigen Regenfällen und einem Anstieg des Grundwassers auf der Baustelle. Das Bauunternehmen ist gezwungen, diesen Fehler zu beheben. Es entstehen Mehrkosten für den Bauherren. Damit das Bauunternehmen für diese Mehrkosten durch den Bauherren nicht in Haftung genommen wird, muss es den Planungsfehler des Architekten dokumentieren. Nicht immer ist jedoch die Verantwortung zwischen Bauplanenden und Bauausführenden so eindeutig. Stattdessen beginnt häufig ein Schwarzee-Peter-Spiel: Bauunternehmen deklarieren während der Bauausführung auftretende Fehler schnell mal als Bauplanungsfehler. Architekten, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner hingegen sehen oft im ausführenden Bauunternehmen den Schuldigen. Ein Konflikt zwischen Bauherren, Architekten/Beratenden Ingenieuren/Bauplanern und Bauunternehmen erscheint vorprogrammiert. Werden solche Konflikte von allen Beteiligten nicht frühzeitig erkannt, angesprochen und auch ausgetragen, ist im Laufe der Zeit eine Konfliktpotenzierung und -eskalation beobachtbar. In Baubesprechungen kommt es dann zu wahren Gefühlsexplosionen und zu enormen Arbeitsbehinderungen auf der Baustelle bzw. oft auch zu maßgeblichen Bauverzögerungen bei der Fertigstellung des Gebäudes. Was wäre die Alternative? Klug wäre die Einschaltung eines Baumediators, vor allem, um die hohen Kosten eines langwierigen Rechsstreites zu vermeiden.
Vor Gericht siegt durch ein Urteil immer nur einer. Der andere erleidet eine Niederlage. Im Rahmen einer Baumediation können dagegen für beide bzw. alle Seiten erfolgreiche Lösungen gefunden werden. Die Mediation stellt ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung dar. Im Vordergrund stehen die Interessen beider bzw. aller beteiligter Parteien. Dafür arbeitet ein Mediator in einem gemeinsamen Gespräch die unterschiedlichen Ansichten und Hintergründe des Konfliktes aus und ist bestrebt, den beiden bzw. allen Parteien die Sicht des anderen aufzuzeigen sowie die dahinterliegenden Interessen und Ziele zu vermitteln. Meist ergeben sich an dieser Stelle bereits mehr Übereinstimmungen als erwartet. Im Nachgang konzipieren beide Parteien eigenverantwortlich verschiedene Lösungen, wobei sie vom Mediator unterstützt werden. Anschließend werden die Ansätze gemeinschaftlich geprüft und mit den eigenen Interessen abgeglichen.
· Der finanzielle Vorteil gegenüber langwierigen Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang – besonders im Bau(planungs)bereich, wenn es um höhere Streitwerte geht – ist immens. Denn die Kosten für ein Mediationsverfahren werden in der Regel nach dem Stundenaufwand berechnet und sind unabhängig vom Streitwert.
· Mediationsverfahren sind außerordentlich zeitsparend und effizient. Meist können sie bereits in einer Sitzung erfolgreich beendet werden und kennen keine weiteren Instanzen.
· Die einvernehmliche Streitbeilegung bietet gute Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien und vermeidet konfliktbelastete Geschäftsbeziehungen in der Zukunft.
· In der Mediation können auch Konflikte gelöst werden, die sich nicht für ein Gerichtsverfahren eignen, wie beispielsweise Generationenkonflikte (unterschiedliche Kommunikationsstile, unterschiedliche Vorstellungen oder Präferenzen von Arbeitszeiten/Führungsstilen, usw.).
· Auch die Diskretion spricht für ein Mediationsverfahren. Während Gerichtsverfahren meist öffentlich zugänglich sind, können durch Mediation Konflikte zwischen zwei oder mehreren Geschäftspartnern diskret und unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit gelöst werden.
Streitigkeiten mit Vertragspartnern sind für gewöhnlich nicht im Leistungsumfang einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung enthalten. Es gibt jedoch für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche einen "Vertragsrechtsschutz" als Zusatzbaustein. In diesem sind in der Regel auch die Kosten für Mediationsleistungen enthalten -- bitte unbedingt darauf achten! Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche kümmert sich auch in puncto Vertragsrechtsschutz um Ihren angemessenen und weitgehenden Versicherungsschutz. Mehr Infos unter www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/rechtsschutzversicherung