Spannende Diskussionen sind auf dem Baugerichtstag am 21. /22. Mai zu erwarten. Dieser findet – bedingt durch die Corona-Pandemie – zum ersten Mal als Online-Veranstaltung statt und steht unter dem Motto „Live! Interaktiv! Innovativ!". Denn der Baugerichtstag lebt von der fachgebietsübergreifenden Diskussion: Selten sind sich Juristinnen und Juristen, Bauplanende und Sachverständige so nah und können auf höchstem Niveau einen interdisziplinaren Austausch verfolgen.
Die Plenarveranstaltung und die Sitzungen der tagenden Arbeitskreise vor Ort in Hamm werden digital produziert. Wie es im Veranstaltungsflyer heißt: „Um dieses Konzept realisieren zu können, mussten wir die Anzahl der tagenden Arbeitskreise auf vier beschränken, wobei die AK I b (Bauvertragsrecht) und X (Baubetrieb) gemeinsam tagen werden. Die beiden Arbeitskreise haben, wie schon in der Planung für 2020, Großes vor: Sie werden Empfehlungen an den Gesetzgeber für gesetzliche Regelungen zu bauzeitlichen Ansprüchen formulieren, die schon lange von der Baupraxis und vielen Baujuristen gefordert werden. Die gerade mit erheblichem europarechtlichen Theaterdonner neu eingeführte HOAI bietet schon jetzt nach dem Motto ,nach der Reform ist vor der Reform' ausreichend Diskussionsstoff für ihre Weiterentwicklung. Und weil der Deutsche Baugerichtstag schon bisher großen Anteil an der Fortentwicklung der HOAI hatte, wird er sich im AK IV auch weiterhin der Verantwortung stellen, diesem zentralen Regelwerk der Architekten und Ingenieure rechtlich belastbare und praxisgerechte Konturen zu verleihen. Schließlich wird der AK XII (Bauträgerrecht) tagen. Immer noch ist offen, welche endgültigen Vorstellungen das Ministerium zur Fortentwicklung des Bauträgerrechts gemäß §§ 650u ff. BGB in den politischen Meinungsbildungsprozess geben wird; der schon lange angekündigte Referentenentwurf liegt immer noch nicht vor. Umso wichtiger erscheint es, durch die Tätigkeit des AK XII Impulse für Ausgestaltung regelungsbedürftiger Inhalte insbesondere in Bezug auf die Abnahme des Gemeinschaftseigentums und die Erwerberabsicherung zu liefern." Das komplette Programm: https://www.baugerichtstag.de/wp-content/uploads/2021/03/DBGT-Flyer_virt.pdf Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.baugerichtstag.de/termine/8-deutscher-baugerichtstag/
Für berufspolitisch interessierte Architekten, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner wird der Deutsche Baugerichtstag wertvolle Diskussionsgrundlagen liefern. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche wird den Deutschen Baugerichtstag online mitverfolgen. Wenn es um die (berufliche) Risikoabsicherung von Architekten, Beratenden Ingenieuren und anderen Bauplanern geht, ist die pisa Versicherungsmakler GmbH der kompetente Ansprechpartner.