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Nachhaltige „ESG“-Kriterien: Was das mit Euch Bauplaner:innen zu tun hat …


Ihr Bauplaner:innen steht (pars pro toto für die gesamte Baubranche) schon seit Längerem massiv in der öffentlichen Kritik ☹️, weil die gemäß Euren Entwürfen und Plänen erstellten Neubauten nach wie vor oftmals klimaschädlich sind👎.

Nur eine entsprechende Begrünung der Gebäude reicht noch lange nicht aus für Nachhaltigkeit. „ESG“ erfordert mehr! Foto: freepik

Jedoch: Dass viele von Euch Bauplaner:innen inzwischen längst umgedacht haben und daher nachhaltige Bauwerke sowie statt Neubauten (notgedrungen?) Anbauten oder die Aufstockung bzw. den Umbau bestehender Gebäude planen, geht (bis dato noch) in der kollektiven Schelte😦 unter. Was also tun, um das miese Image aufzupolieren? Ein Teil der Lösung könnte sein: Mehr Nachhaltigkeit à la „ESG“ 🙂👍

International etablierter Bewertungsmaßstab für die Nachhaltigkeit

„ESG“ = „Environment“ | „Social“ | „Governance“ ✔ Diese drei Begriffe stehen für die wohl bedeutendsten und zugleich herausforderndsten Ziele der heutigen Zeit: Umwelt- und Klimaschutz (Environment), gesellschaftlicher Zusammenhalt (Social) und eine nachhaltige Unternehmensführung (Governance). Sie beschreiben in welchem Maße von einem Unternehmen ethnische, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Hinter „ESG“ verbirgt sich also ein inzwischen international etablierter Bewertungsmaßstab für die Nachhaltigkeit eines Unternehmens – dies gilt für Eure Bauplanungsbüros gleichermaßen wie für alle andere Unternehmen (ja, auch für einen Versicherungsmakler wie die pisa Versicherungsmakler GmbH 😉).

„New European Bauhaus“ als Maßstab für die „Next Generation EU“

Aber an dieser Stelle geht es primär um Euch Bauplaner:innen; denn der „European Green Deal“ sieht ja bekanntermaßen im Bausektor den größten Handlungsbedarf. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat den Begriff vom „New European Bauhaus“ als Maßstab für die „Next Generation EU“ geprägt. Dies wird nicht gehen ohne eine konsequent nachhaltige Bauplanung, auf die dann eine konsequent nachhaltige Bauausführung (dies gilt auch für Anbauten und für die Aufstockung/den Umbau bestehender Gebäude) und eine konsequent nachhaltige Gebäudenutzung sowie ein konsequent nachhaltiger Gebäuderückbau („Cradle to Cradle“, „Urban Mining“ als Stichworte) folgen. Ihr Bauplaner:innen solltet daher den gesamten konsequent nachhaltigen Gebäudezyklus bei Eurer Arbeit im Blick haben.

„ESG“ (intern/extern) als Pflichtbestandteil des Unternehmensreportings

Zurück zu den „ESG“-Kriterien: Diese wirken einerseits nach innen (= intern, da geht es um Nachhaltigkeit in Eurem eigenen Bauplanungsbüro), andererseits nach außen (= extern, da geht es um Eure Dienstleistung, um Euer Werk für Eure Kund:innen, um eine konsequent nachhaltige Bauplanung). Die Einhaltung dieser externen und internen „ESG“-Kriterien wird innerhalb der EU – peu à peu für große Unternehmen sowie für kapitalmarktorientierte bzw. börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen – zu einem verpflichtenden Teil des Unternehmensreportings. Große Bauplanungsbüros (es müssen unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein: mehr als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz größer 40 Mio. EUR, Bilanzsumme über 20 Mio. EUR.) und kapitalmarktorientierte bzw. börsennotierte Bauplanungsbüros kleiner und mittlerer Größe sind davon betroffen – doch diese sind
ja eher die Ausnahme. Von daher wird das Gros der Bauplanungsbüros nicht von der Berichtspflicht betroffen sein. Puh, Glück gehabt 😅! Dann braucht uns ja doch „ESG“ gar nicht zu interessieren, oder? Doch! Ihr Bauplaner:innen übernimmt mit Eurem Tun eine wichtige Verantwortung für unsere Umwelt und für unsere Gesellschaft. Daher ist es nur konsequent, die eigenen Werte im Kontext der Unternehmensführung nicht nur zu dokumentieren, sondern auch transparent zu präsentieren, was zudem auch beim Personalmanagement hilft. Fernerhin seid Ihr Bauplaner:innen Glied in der Lieferkette: Die Banken fragen vor Kreditvergabe vermehrt die „ESG“-Werte ihrer Kreditnehmer – Eure Bauherr:innen/Investor:innen – ab. Ja, Eure Bauherr:innen/Investor:innen werden dann auf Euch zukommen, um mehr über Euer „ESG“-Management zu erfahren. Und sind Eure „ESG“-Werte schlecht, werdet Ihr im Worst Case sogar den Auftrag verlieren – den Eure Bauherr:innen/Investor:innen werden nicht ihren Kredit aufs Spiel setzen.

Volle Konzentration auf den Gebäudebestand!

Bezogen auf Eure Bauplanungsbüros ist die externe „ESG“-Strategie zentral, weshalb im Folgenden auf diese näher eingegangen wird. Gebäude und andere Bauwerke hinterlassen während ihres gesamten Lebenszyklus einen enormen ökologischen Fußabdruck. Die Bau(planungs)wirtschaft ist laut „Global Status Report for Buildings and Construction“ weltweit für über 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Euch Bauplaner:innen ist wohlbekannt, dass es kein „Weiter so!“ mehr gibt. Da bleibt nur eines: Keine Neubauten mehr? Nein! Aber kaum Neubauten mehr, und wenn, dann absolut nachhaltig👍. Und volle Konzentration auf Anbauten oder die Aufstockung bzw. den Umbau bestehender Gebäude. Zudem: Es genügt nicht mehr, wenn nur Eure Bauplanung und die Bauausführung selbst nachhaltig sind; sondern es muss dergestalt geplant und gebaut werden, dass eine bestmögliche nachhaltige Nutzung des Gebäudes machbar ist.

Externe „ESG“-Strategie im Sinne von „Green Buildings“ und „Blue Buildings“

Es geht also um den Neubau bzw. den Umbau bestehender Gebäude zu „Green Buildings“; bei diesen wird der Leitgedanke der Nachhaltigkeit über den gesamten Gebäudezyklus (angefangen bei Eurer Planung, der Konstruktion sowie beim Betrieb und der Wartung, und letztlich bei der Demontage) berücksichtigt. Hierbei wird besonders auf Ressourcen-Effizienz in den Bereichen „Energie“, „Wasser“ und „Material“ geachtet. Zudem sollen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und auf die Umwelt reduziert werden. Es wird auch auf die Wohn- bzw. Arbeitsqualität der Gebäude-Nutzer:innen geachtet. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die gute Integration des Gebäudes in die Umgebung und auf die Schonung der Nachbarschaft – sowohl beim Bau des Gebäudes, als auch beim Betrieb – gelegt. An Niedrigenergiehäusern, Solarhäusern, Passiv- oder Nullenergiehäusern (das sind allesamt „Green Buildings“) führt kein Weg mehr vorbei ✔. Einen Schritt weiter noch geht das Konzept der „Blue Buildings“: Herbei stehen die Nutzer:innen von Gebäuden im Mittelpunkt der Betrachtung. Es werden nicht nur Ressourcen, Umwelt und menschliche Gesundheit geschont, sondern auch wirtschaftliche und menschliche Bedürfnisse werden berücksichtigt. Diese neue Art von Immobilien werden durch Zertifizierungen (zum Beispiel durch die „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.“) („DGNB“) von zugelassenen und qualifizierten Sachverständigen aufgewertet. Bereits heute ist der Wert eines solchen, nachhaltigen Gebäudes deutlich höher als ohne Zertifizierung. Immobilien, die in sogenannte „hellgrüne“ Artikel 8 Fonds bzw. „dunkelgrüne“ Artikel 9 Fonds eingebracht werden, müssen diese Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Vom Kapitalmarkt abhängige gewerbliche Mieter:innen werden bei der Auswahl ihrer Büroflächen auf die belegbare Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen achten und bestehen. Ein gutes Argument für Euch Bauplaner:innen bei Eurer Beratung Eurer Bauherr:innen/Investor:innen: Ihr seid diejenigen, die mit Eurer Beratungsqualität und Euren Entwürfen den Grundstein für nachhaltige, zeitgemäße Architektur (zum Beispiel auch durch Berücksichtigung von „Cradle to Cradle“ („C2C“) und/oder der Verwendung von vorab sortenrein aufbereitetem Bauschutt (Stichwort: „Urban Mining“) legt. Und genau das ist der Moment, wo Ihr als Bauplaner:innen Euren Part hinsichtlich „ESG“ erfüllen müsst – erfüllen könnt. Lasst diese Chance nicht ungenutzt 👍.

Neue Richtlinien = neuer Absicherungsbedarf?

Durch diese neuen Richtlinien und Vorschriften entstehen aber auch „Haftungspotentiale“ (so nennen die Versicherer Eure Haftungsrisiken 😉) für Euch Bauplaner:innen. Wer sich von Euch im Hinblick auf ESG und DGNB weiterbildet und sich zertifizieren lässt, kann für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung von solchen Zertifikaten und/oder der sogenannten „ESG Due Diligence“ in Haftung genommen werden. Mhhh …Grübel 🤨! Greift denn da im Fall der Fälle noch Eure Berufshaftpflichtversicherung? Diese orientiert sich doch an Eurem Berufsbild … Wer sich unsicher ist oder konkrete Fragen dazu hat: Sprecht den Fachversicherungsmakler Eures Vertrauens (also uns 😉 von der pisa Versicherungsmakler GmbH) einfach an. Wir „pisani“ helfen Euch gerne weiter. Mit Sicherheit. #mitsicherheitpisa

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