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Sind Impfschäden durch die Corona-Impfung über die Gruppen-Unfallversicherung abgedeckt?

Die Impfung ist hoffentlich einer der entscheidenden Bausteine zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Doch wie sieht es aus, wenn die Impfung zu dauerhaften physischen Beeinträchtigungen führt? Greift dann die Gruppen-Unfallversicherung? Viele Menschen machen sich aktuell Sorgen, ob die Impfstoffe gegen das Corona-Virus auch wirklich ausreichend getestet worden sind. Denn niemand möchte mit dem vielgenannten Versuchskaninchen tauschen. Die Angst vor einem Impfschaden ist bei vielen Menschen genau so groß wie die Angst vor einer Corona-Infektion selbst.

Quelle: picture alliance / Geisler-Fotopress
Was ist eigentlich ein Impfschaden?

Unter einem Impfschaden versteht man „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine Schutzimpfung …“. Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, kann einen Antrag auf Versorgungsleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen. Dies ist im § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Ob es sich bei der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich um einen Impfschaden handelt, wird vom Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes entschieden. Gegen ablehnende Bescheide kann auf dem Rechtsweg über das Sozialgericht vorgegangen werden – und das kostet Zeit, Nerven und Rechtsanwaltsgebühren.

Was hat die Gruppen-Unfallversicherung damit zu tun?

Natürlich kann eine Gruppen-Unfallversicherung die Schäden am Körper des Betroffenen nicht ungeschehen machen – aber zumindest können finanzielle Folgen abgemildert werden. So sind bei vielen leistungsstarken Tarifen Impfschäden durch eine Corona-Schutzimpfung mitversichert. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche berät Sie gerne, wenn es um eine Gruppenunfall-Versicherung mit Einschluss von Impfschäden durch die Corona-Impfung geht. Mehr Infos unter

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