Die einheitliche Verwendung von Begriffen hat gerade bei neuen Techniken, Methoden und Prozessen einen hohen Stellenwert. Dies trifft auch für Building Information Modeling (BIM) zu, vor allem da dieses Thema stark international beeinflusst und von vielen Fachdisziplinen geprägt wird. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat deshalb seine BIM-Richtline VDI 2552 Blatt 2 als Entwurf fortgeschrieben. Sie erläutert und regelt Begriffe bei der Anwendung der BIM-Methodik zwischen den an Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken Beteiligten.
Die neue BIM-Richtline des VDI weist den Prozessen, Akteuren, Daten, Plänen und Programmen eindeutige Begriffe zu, um so Unklarheiten und Missverständnisse bei BIM-Projekten zu vermeiden. Wichtiger Hinweis: Bei BIM-Projekten sollte man zudem immer an eine angemessene und weitreichende Absicherung gegen die finanziellen Risiken von Cybercrime denken.
In einer Pressemitteilung des VDI heißt es: „Building Information Modeling (BIM) setzt sich zunehmend als Standard durch – aus gutem Grund. Die Potenziale zur Einsparung und Effizienzsteigerung sind immens. Um sie vollends zu nutzen, ist es notwendig, Reibungsverluste zu minimieren, die zum Beispiel durch Missverständnisse und Unsicherheiten entstehen können. Eindeutige Begriffe sind notwendig, um den optimalen Ablauf nicht zu gefährden. Die Richtlinie VDI 2552 Blatt 2 adaptiert bereits etablierte Bezeichnungen und vereinheitlicht die im Umlauf befindlichen BIM-Begriffe. Die Richtlinienreihe VDI 2552 versammelt die grundlegenden Informationen zu BIM: Von den Grundlagen über Aspekte wie das Datenmanagement, Klassifikationssysteme oder Abwicklungspläne bis hin zu Prozessen und Qualifikationen finden sich hier alle Anforderungen und Rahmenbedingungen zur BIM-Methode. Die Richtlinie richtet sich an alle an BIM-Prozessen beteiligten Akteure, sowie an Hersteller von Software und Komponenten, an Prüfer, Sachverständige und Ausschreibende. Das neue VDI 2552 Blatt 2 erläutert die enthaltenen BIM-Begriffe auch inhaltlich und eignet sich daher auch als Nachschlagewerk. Die Anwendung der Begriffs-Richtlinie kann zwischen Vertragsparteien als verbindlich festgelegt werden.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im soeben als Entwurf erschienen. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31. Dezember 2021. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
Einen besonderen Aspekt gilt es noch zu ergänzen: Über BIM sind Bauplaner, Bauausführende, Bauherren, Gebäudenutzer, Bausanierer und Bauabrissunternehmer (inklusive aller Gebäudedaten) digital (und visualisiert über ein virtuelles Gebäudemodell) über die gesamte Zeit des Lebenszyklus’ eines Gebäudes miteinander vernetzt. Dieser umfangreiche und mit vielen Zugriffsberechtigungen versehene Datenpool erhöht für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche (wie auch für alle anderen Beteiligten) das Risiko eines Cyber-Angriffs. Aber wie kann man sich vor den finanziellen Folgen von Cybercrime schützen? Was ist, wenn Ihre Kunden Schadensersatzansprüche stellen, die aufgrund eines Cyber-Vorfalls (Hackerangriff, Computervirus, etc.) bei Ihnen entstanden sind? Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger, inhabergeführter Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure sowie andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche gibt gerne Tipps, unter anderem zusammengefasst unter: https://momentum-magazin.de/de/beim-einsatz-von-bim-loesungen-folgen-von-cybercrime-absichern/ Weitere Informationen zur Cyber-Versicherung unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/cyber-risk-versicherung