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Vertragsrechtsschutz

Streitigkeiten mit Vertragspartnern sind für gewöhnlich nicht im Leistungsumfang einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung enthalten. Geraten Sie als Architekt, Beratender Ingenieur oder sonstiger Bauplaner also in einen Rechtsstreit in diesem Bereich, müssen sie für die entstehenden Kosten selbst aufkommen. Oder etwa doch nicht?


Einige Versicherer bieten den Vertragsrechtsschutz im gewerblichen Bereich für Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros auf Anfrage im Einzelfall bzw. automatisch (zumindest für Büros mit maximal 20 Mitarbeitern und einem Höchstumsatz von vier Millionen Euro) mit an. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche kümmert sich auch in puncto Vertragsrechtsschutz um Ihren angemessenen und weitgehenden Versicherungsschutz. Sie sind damit vor den anfallenden Gerichtskosten geschützt, die in Folge einer nichteingehaltenen Vereinbarung von oder sonstigen Streitigkeiten mit Vertragspartnern entstehen können. Es geht um Vertragsstreitigkeiten mit Bauherren, Investoren, Bauunternehmen, Lieferanten, usw. Auch Hilfsgeschäfte lassen sich absichern. Der gewerbliche Vertragsrechtsschutz ist somit eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer allgemeinen Firmen- sowie Straf-Rechtsschutzabsicherung. https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/rechtsschutzversicherung

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