Bereits in der Einleitung stellen die Macher:innen des VHV-Bauschadensberichts klar: Die Bau(planungs)branche könne nicht so weitermachen wie bisher! Die vom VHV angeführten Gründe sind hinlänglich bekannt: Klima (-krise bzw. wende) & Energie (-krise bzw. -wende). Alle am Planen und Bauen Beteiligten müssten sich deshalb trauen, das Bauen tatsächlich „neu zu denken“ – sowohl beim Umgang mit Ressourcen im Neubau als auch beim Nutzen und Ertüchtigen des Gebäudebestandes. Bezogen auf Neubauten bedeutet dies: so wenig Raum, Material, Energie und Zeit zu verbrauchen wie nur irgendwie möglich in der Planungs- und Bauphase bei gleichzeitig so langer Nutzungsdauer der Bauwerke, die vielfältig nutzbar sein sollten, wie irgendwie möglich. Im Bericht ist von „Lowtech-Gebäuden“ die Rede; auch der neue Gebäudetyp „E“ (bereits bundesweit auf dem Vormarsch) findet in dem Zusammenhang Erwähnung. Für den Gebäudebestand gilt: Dieser muss dringend energetisch ertüchtigt werden (dass der Bestandserhalt in Form von Umbauten/Anbauten/Aufstockungen Vorrang hat vor Abriss und Neubau, findet an dieser Stelle nicht mehr gesondert Erwähnung). Generell gilt: Umbau vor Neubau! Und der Materialknappheit soll bzw. muss durch Urban Mining („das neue Normal“), also durch Weiter- und Wiederverwendung von bereits verbauten bzw. schon einmal verbaut gewesenen Baumaterialien, entgegen gewirkt werden. „Bauen neu denken“ – betrifft auch den Einsatz von „KI“, die BIM-Methode, modernes Projektmanagement (auch wenn die VHV „IPA“ nicht dezidiert erwähnt) und klimaresilientes Bauen (Gebäudeschutz gegen Extremwetterereignisse).
Bevor wir zum eigentlichen Bauschadensbericht kommen, sei an dieser Stelle erwähnt, dass die VHV eine erste Bestandsaufnahme der aktuellen und der zu erwartenden Schadenfälle an Wärmepumpen bietet (hierzu berichtet die pisa Versicherungsmakler GmbH demnächst gesondert in einem Lifehack über ihre Social Media Kanäle).
Doch nun zum Bauschadensbericht; dieser berücksichtig freilich ausschließlich bei der VHV gemeldete Schadenfälle und lässt deshalb keinen Rückschluss auf ein repräsentatives Gesamtbild aller bei allen Versicherungen gemeldeten Schadenfälle zu. Dennoch gilt der VHV-Bauschadensbericht als relevant für die Bau(planungs)branche.
Zentrale Botschaft Nr. 1: Die Zahl der gemeldeten Schäden sinkt kontinuierlich (was keinen Rückschluss darauf zulässt, dass weniger Schäden entstehen, sondern man darf vermuten, dass bedingt durch höhere Selbstbehalte viele Bagatellschäden ohne den Versicherer geregelt werden). Die wenigen gemeldeten Schäden verursachen aber immer höhere Kosten – das lässt sich durch Zahlen der VHV belegen. Der durchschnittliche Aufwand je Schadenfall und Jahr stieg zwischen 2018 und 2022 um 38 Prozent (im Zeitraum 2013 bis 2022 sogar um 71 Prozent).
Zentrale Botschaft Nr. 2: Fast alle bei der VHV gemeldeten Schäden lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Schäden an der Baukonstruktion & Wasser-/Feuchte-/Leitungswasserschäden.
Zentrale Botschaft Nr. 3: Es gibt im Wesentlichen nur zwei wirklich relevante Schadenursachen: Ausführungs- bzw. Montagefehler (zum Beispiel Verwendung ungeeigneter Dämmstoffe zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 55 bzw. nicht luftdicht eingebaute Fenster) sowie Schnittstellenproblematik/Kommunikation (zum Beispiel keine klare Leistungsabgrenzung unter den beteiligten Gewerken bei der Herstellung von luft- und winddichten Dachdurchdringungen, keine konsequente Weitergabe von Planungsänderungen an alle Baubeteiligten).
Zentrale Botschaft Nr. 4: Über die Hälfte der gemeldeten Schäden lässt sich auf eine mangelhafte Überwachung vor Ort zurückführen; ein weiteres Drittel entstand durch mangelhafte Arbeitssorgfalt und – nur (!) – 13 Prozent der Schäden entstanden durch eine mangelhafte Planung.
Zentrale Botschaft Nr. 5: Die meisten Schäden (über 40 Prozent!) entstehen immer noch im Bereich „Fassade & Fenster“ (auch wenn die Schadenzahlen in diesem Bereich seit 2016 rückläufig sind). Das Gros der sonstige Schäden betrifft entweder Elektroleitungen (-anlagen), Fußbodenaufbauten, Dach (-geschoss), Decken sowie SHK-Anlagen.
Zentrale Botschaft Nr. 6: Wesentliche Schadenursachen sind …
• Flüchtigkeitsfehler (Grund: kontinuierlich wachsender Zeitdruck, Zeit kostet Geld)
• mangelndes (bau-) technisches Verständnis der Ausführenden (Gründe: anhaltender Fachkräftemangel, zunehmende Komplexität des Bauens u.a. durch neue Materialien)
• mangelhafte Kommunikation & Koordination
(Grund: Notwendigkeit wird unterschätzt)
• fehlende oder unzureichende Kontrollen
(Grund: der oben erwähnte Zeit- und Kostendruck)
Zentrale Botschaft Nr. 7: Zur Schadenprävention beitragen könnte deshalb eine gute und praxisnahe Qualifikation von Fachkräften. Mindestens genauso wichtig: die Koordination der fachlichen und kommunikativen Schnittstellen im Baubetrieb. Es bedarf zudem einer fachgerechten Gebäudeplanung, insbesondere wenn es um die Klimaresilienz von Gebäuden (Stichwort: Extremwetterereignisse) geht. Mindestens ebenso wichtig …
• sachkundige Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme
• gewissenhafte Ausführung der Bauarbeiten
• Einsatz von entsprechend qualifizierten Fachkräften,
• verbessertes Koordinations- und Kommunikationsverhalten aller Akteure
• systematische Qualitätskontrollen durch unabhängige Prüfer
Der VHV-Bauschadensbericht hier zum Nachlesen.
Wenn es um größere bzw. komplexere Bauvorhaben geht, wenn zudem womöglich viele Akteure mit im Spiel sind, dann empfiehlt es sich in jedem Fall, eine (kombinierte) Projektversicherung abzuschließen. Dieses sollte im Idealfall der Bauherr tun; hier die Bitte an Euch Bauplaner:innen, Eure Bauherren möglichst frühzeitig (!) darauf hinweisen (gerne setzen wir „pisani“ uns auch gemeinsam mit Euch und Euren Bauherren hierzu an den Tisch). Der Vorteil dieser Projektversicherung: Sie sichert nebst dem Bauherren selbst alle Akteure (Bauplanung und Bauausführung) ab (ggf. auch die Subplaner & Subunternehmer), nur und immer der Bauherr bekommt im Schadenfall das Geld von der Versicherung (und zwar ohne vorherige langwierige und kostspielige Ermittlung des Schadenverursachers) und die Prämie kann er zudem auf alle Akteure umlegen. Übrigens: Auch bei IPA-Projekten sollten die Akteure frühzeitig über eine solche Projektversicherung nachdenken.