Architekten stehen aufgrund ihrer Tätigkeiten und ihrer Verantwortung immer wieder im Mittelpunkt des baulichen Haftungsgeschehens. Kleinste Planungsfehler oder andere unvorhergesehene Situationen sind mit extremen finanziellen Risiken verbunden. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten daher die wohl wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt den Architekten vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden), die durch Planungs-/ Berechnungs- und/oder Bau-Überwachungsfehler entstehen.
Architekt ist nicht gleich Architekt. Bei der Berufshaftpflicht kommt es auch immer darauf an, in welchem Gebiet der Architekt tätig ist. Ist dieser beruflich bspw. als Innenarchitekt unterwegs, gelten hier andere Haftungsrisiken als bei einem Landschaftsarchitekten. Gute Policen zeichnen sich daher durch flexible Vertrags- bzw. Deckungsbausteine aus, die je nach Einsatzgebiet und nach Bedarf ausgewählt und kombiniert werden können.
Diese sind äußerst vielfältig. Kleinste Fehler des Architekten können immense Kosten mit sich bringen. Der Haftungsbereich kann daher sehr weit gehen und zieht sich von der Beratung über die Planung bis hin zur Projektausführung.
Aufgrund des umfassenden Arbeitsgebiets von Architekten können unvorhergesehene Schäden somit bei vielen Arbeitsschritten entstehen. Auch den besten Architekten können Fehler bei u. a. folgenden Tätigkeiten unterlaufen:
Je nach Umfang des Bauprojektes und Schwere des Fehlers kann für den Architekten ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Eine Berufshaftpflicht stellt somit eine wichtige Existenzabsicherung dar.
Welche Haftungsrisiken im Detail bei Architekten bestehen, hängt von dem jeweiligen Arbeitsgebiet und der Größenordnung des Bauprojekts ab. Handelt es sich um ein Großbauprojekt? Ist eine Vielzahl an Drittunternehmen an dem Projekt beteiligt? Oder wickelt der Architekt eher kleinere Einzelprojekte ab? Je nach Umfang ergeben sich ein anderer Versicherungsschutz hinsichtlich der entsprechenden Deckungssummen, die im persönlichen Gespräch mit einem versierten Versicherungsfachmann ermittelt werden müssen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung unterscheidet in der Regel bei den Versicherungssummen zwischen zwei Schadenarten: eine für Personenschäden und eine für Sach- und Vermögensschäden.
Personenschäden fallen bei einem Schadenfall hinsichtlich der Schadenkompensation finanziell meist deutlich höher ins Gewicht, weshalb die Deckungssumme hier möglichst hoch ausfallen sollte. Die Berufshaftpflicht greift hier, wenn z. B. der Einsturz einer tragenden Wand zu Personenschäden und daraus resultierend zu Krankenhauskosten, Schmerzensgeldforderungen sowie einem Regress des Sozialversicherungsträgers führt.
Die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden bezieht sich z. B. auf Schäden am Bauwerk oder der Kostendeckung bei gestörtem Bauablauf. Deckungsschutz besteht auch, wenn aufgrund eines nicht rechtzeitig gestellten Fördermittelantrages öffentliche Zuschüsse für eine bestimmte Baumaßnahme durch den Zuwendungsträger berechtigterweise versagt werden.
Noch mehr Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten.
Beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem die Nachhaftung von hoher Wichtigkeit. Da etwaige Fehler am Bauwerk oft erst viele Jahre später sichtbar werden, werden die Schäden auch erst relativ spät und lange nach Abschluss des Bauprojekts gemeldet. Die Nachhaftung regelt dabei, wie lange der Architekt den Versicherungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung genießt, nachdem der Vertrag bereits ausgelaufen ist bzw. beendet wurde. Da die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bis zu 30 Jahre beträgt, sind die Bedingungen für eine Nachhaftung bei Vorgänger- und Folgeverträgen (z. B. bei einem Versichererwechsel) besonders gründlich zu studieren.
Wie schnell kleinste Fehler einen hohen finanziellen Schaden mit sich ziehen können, möchten wir gerne anhand folgender drei Beispiele aus der Praxis erläutern:
Am 2. Januar 2006 stürzte das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall ein. Hierbei kamen 15 Menschen ums Leben, weitere 34 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Zur Ursache des Unglücks wurden mehrere Gutachten erstellt. Es stellte sich heraus, dass Fehler bei der Konstruktion sowie dem Bau der Halle vorlagen, hinzu kam eine unzureichende Wartung.
Der Böschungswinkel zur Einfahrt einer Tiefgarage wurde zu steil angelegt, so dass es zum Aufsetzen der Fahrzeuge der Besucher kommt. Die Einfahrt musste daher im Nachgang korrigiert werden.
Ein Architekt prüfte die von diversen bauausführenden Firmen gestellten Rechnungen für ein Bauprojekt und sollte diese freigeben. Eine der Rechnungen gab er fälschlicherweise frei. Als der Fehler später bemerkt wurde, konnte das Geld vom Rechnungssteller nicht gefordert werden, da sich dieser zwischenzeitlich in Insolvenz befand. Dem Architekten entstand ein finanzieller Schaden von 50.000€, die seine Berufshaftpflicht übernahm.
Sie sehen – ein ausreichender und auf den Architekten optimal ausgerichteter Versicherungsschutz ist elementar und schützt den Architekten vor hohen finanziellen Risiken.
Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung? Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage, bei welchem Versicherungsanbieter Sie diese abschließen möchten. Bei der Vielzahl an Dienstleistern auf dem Markt ist es nur schwer, einen umfassenden Überblick zu erhalten, sodass Sie das für sich optimale Angebot identifizieren. Ein spezialisierter Versicherungsmakler ist hier von Vorteil, da dieser an keinen Versicherungsanbieter gebunden ist und auf ein umfangreiches Angebot an Versicherungen von verschiedenen Anbietern zurückgreifen kann.
Die pisa Versicherungsmakler GmbH hat sich mit ihren Mitarbeitern/-innen auf die Bauplanungsbranche spezialisiert und kennt sich daher in diesem Bereich bestens aus. Da wir völlig unabhängig von anderen Versicherungsanbietern sind, können wir Architekten neutral beraten und im persönlichen Gespräch die optimale Versicherungslösung finden. Zudem verfügen wir über zahlreiche Spezialverträge, die wir nach intensiven Verhandlungen mit den Versicherungsanbietern erstellen können. Eine über uns abgeschlossene Berufshaftpflicht kann somit über bessere Rahmenbedingungen und günstigere Beiträge verfügen als der Abschluss über den Versicherungsanbieter direkt.
Die Tätigkeit der pisa Versicherungsmakler GmbH hört für die Architekten aber noch lange nicht mit der Ausfertigung der Police durch die Versicherer aus. Oftmals sind bereits mit der Übermittlung der Versicherungspolice Fehler im Dokumentierungsprozess zu erkennen, die durch uns unmittelbar beim Versicherer reklamiert werden. Dies hat für den Architekten den Vorteil, dass er den korrekten Versicherungsschutz nicht erst Jahre nach Ausfertigung der Police beim Versicherer nochmals klarstellen muss. U.a. verhindert dies, dass es schlimmstenfalls im Schadenfall durch den Berufshaftpflichtversicherer gegen die Interessen des Architekten zu einer Deckungsablehnung kommt.
Wir überprüfen bei der durch die Versicherer angebotenen Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig für den Architekten den Deckungsumfang hinsichtlich von Markttendenzen und sprechen Empfehlungen aus.
Unsere Tätigkeit hört auch im Schadenfall nicht auf. Wir begleiten den Architekten auch im Schadenfall und korrespondieren mit dem Versicherer bei Deckungsproblemen.
Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und kostenfrei.