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Warum eine Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung für Ingenieure so wichtig ist

Neben Architekten bringen auch Ingenieure mit ihrem umfangreichen Tätigkeitsfeld eine hohe Verantwortung mit sich. Im Schadensfall ist das Gesetz eindeutig: Selbstständige Ingenieure haften im Rahmen ihrer ausgeübten Tätigkeiten für jegliche Schäden, die sie Dritten zufügen.

­Schon der kleinste Fehler bei der Planung oder Umsetzung von Bauprojekten kann mit extremen finanziellen Risiken verbunden sein. Vor allem Personenschäden bringen in der Regel stets hohe Folgekosten mit sich. Egal, ob der Ingenieur einen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden verursacht hat – nicht selten ist ohne eine ausreichende Absicherung die Existenz des Ingenieurs durch die hohen Schadensummen bedroht. 

Eine Berufs­haft­pflicht­versicher­ung sollte daher für jeden Ingenieur zum Pflichtrepertoire seiner Versicherungen gehören, wenn nicht ohnehin aufgrund landesrechtlicher Vorschriften und der Kammerorganisationen vorgeschrieben. Sie schützt den Ingenieur im Schadenfall vor hohen finanziellen Folgen.

Individuelle Berufshaftpflicht für Ingenieure

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Ingenieur-Berufsgruppen.

Unter anderem diese Ingenieure (nicht abschließend) brauchen eine Berufs­haft­pflicht­versicher­ung:

  • Ingenieur für Allgemeine Elektrotechnik / Automatisierungstechnik / Mechatroniker / Software-Ingenieur
  • Ingenieur für Energieberatung nach EnEV
  • Ingenieur für Erd- und Grundbau / Geologie
  • Ingenieur für Schallschutz und Raumakustik
  • Ingenieur für Anlagenbau und Maschinenbau
  • Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung / HKLSE
  • Ingenieur für Vermessungswesen
  • Ingenieur für Statik / Tragwerksplanung
  • Ingenieur für Tunnelprojekte
  • Ingenieur für Bauphysik, Bauchemie, Baubiologie
  • Ingenieur für Umwelttechnik
  • Ingenieur für Energieanlagen
  • Ingenieur für Brückenbau
  • Ingenieur für Verkehrsanlagen
  • Ingenieur für Projektentwicklung, Projektsteuerung, Projektmanagement, Projektcontrolling

Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabengebiete, sollte daher auch die Berufs­haft­pflicht­versicher­ung entsprechend individuell ausfallen und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Ingenieurbüros eingehen. Oft werden Tätigkeiten aus verschiedenen Ingenieurdisziplinen erbracht. Gute Policen zeichnen sich durch flexible Vertragsgestaltung bzgl. der Deckungsbausteine aus, die je nach Einsatzgebiet und nach Bedarf ausgewählt und kombiniert werden können. So ist sichergestellt, dass die Berufs­haft­pflicht­versicher­ung auch zum jeweiligen Tätigkeitsfeld des Ingenieurs passt.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei Ingenieuren?

Wird ein Schadenfall auf das Verschulden des Ingenieurs zurückgeführt, muss dieser haften und für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Haftungsrisiken bei Ingenieuren fallen dabei sehr vielfältig aus. Kleinste Fehler des Ingenieurs können immense Kosten mit sich bringen. Der Haftungsbereich erstreckt sich demnach von der Beratung über die Planung bis hin zur Projektausführung. 

Eine Berufshaftpflicht stellt eine wichtige Existenzabsicherung für Ingenieure dar.

Anbei einige Beispiele, bei denen für den Ingenieur ein Haftungsrisiko besteht:

  • Fehler in der Planung
  • Fehlerhafte Beratung
  • Fehler in der (Ver-)Messung
  • Fehlerhafte Risikoeinschätzung
  • Fehler in der Bauüberwachung inkl. einer fehlerhaften Anweisung an das Ausführungsunternehmen

Je nach Umfang des Bauprojektes und Schwere des Fehlers kann für den Ingenieur ein Schaden in Millionenhöhe entstehen – und das auch noch mehrere Jahre später. Eine Berufshaftpflicht stellt somit eine wichtige Existenzabsicherung dar.

Nicht alle Haftungsrisiken betreffen in ihrer Auswirkung auch jeden Ingenieur. So ist ein Ingenieur für Vermessungstechnik deutlich mehr vom Risiko einer fehlerhaften Messberechnung betroffen als ein Ingenieur für Verkehrsanlagen. Welche Haftungsrisiken daher im Detail bei Ingenieuren bestehen, wird am Besten im persönlichen Gespräch mit einem versierten Ver­sicherungs­makler ermittelt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Ingenieur am Ende auch genau die Berufshaftpflichtdeckung abschließt, die am Relevantesten für ihn ist. 

Was deckt eine Berufs­haft­pflicht­versicher­ung alles ab?

Die Berufs­haft­pflicht­versicher­ung unterscheidet in der Regel bei den Versicherungssummen zwischen Personenschäden und Sach - und Vermögensschäden (subsumiert als sonstige Schäden).

Bezüglich der Personenschäden sollte die Deckungssumme möglichst hoch ausfallen, da hier nicht selten hohe Folgekosten entstehen. Die Berufshaftpflicht greift hier, wenn z. B. der Einsturz einer tragenden Wand zu Personenschäden und daraus resultierend zu Krankenhauskosten, Schmerzensgeldforderungen sowie einem Regress des Sozialversicherungsträgers führt.

Bei Schäden z. B. am Bauwerk aufgrund vorangegangen Planungsfehlern greift die vertraglich festgelegte Deckungssumme für Sach - und Vermögensschäden. Aber auch bei Berechnungsfehlern der Statik eines Gebäudes oder einer fehlerhaften Beratung besteht entsprechender Deckungsschutz.

Später eintretende Schäden an der Fassade aufgrund von Plaungs- oder Messfehlern sind durch eine Berufs­haft­pflicht­versicher­ung abgesichert.

Noch mehr Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Berufs­haft­pflicht­versicher­ung für Ingenieure.

Nachhaftung für spätere Schäden

Auch mögliche Schäden, die 10 bis 30 Jahre später entstehen, sollten abgesichert werden.

Was beim Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­versicher­ung in jedem Falle berücksichtigt werden sollte, sind etwaige Spätschäden, die dem Ingenieur entstehen können. Auch wenn das Bauprojekt auf den ersten Blick einwandfrei abgeschlossen wurde – Jahre oder Jahrzehnte später können sich Schäden bemerkbar machen, die auf eine unzureichende Planung bzw. Bauausführung zurückzuführen sind.

Eine entsprechende Nachhaftung als Teil der Berufs­haft­pflicht­versicher­ung schützt Ingenieure somit auch vor Schäden, die erst später entstehen können. In den Jahrespolicen stellen die Berufs­haft­pflicht­versicherer aufgrund der Urteile des LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 (IBR 2008, S. 116) und des OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2008 (IBR 2009, S. 173 u. VersR 2009, S 669 ff.) zwischenzeitlich fast allesamt eine unbegrenzte Nachmeldefrist zur Verfügung. Bei Objektversicherungen ist dies nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall. Hier gilt es, genau zu recherchieren. 

Schadensbeispiele aus der Praxis

Auch dem Besten Ingenieur unterläuft einmal ein Fehler. Lesen Sie hier drei Schadensbeispiele, die die Wichtigkeit einer Berufs­haft­pflicht­versicher­ung für Ingenieure nochmal verdeutlichen:

Einsturz

Am 2. Januar 2006 stürzte das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall ein. Hierbei kamen 15 Menschen ums Leben, weitere 34 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Zur Ursache des Unglücks wurden mehrere Gutachten erstellt. Es stellte sich heraus, dass Fehler bei der Konstruktion sowie dem Bau der Halle vorlagen, hinzu kam eine unzureichende Wartung.

Fatale Risse

Durch die fehlerhafte Berechnung der Statik erleiden die Stützpfeiler eines mehrstöckigen Gebäudes Risse und drohen zusammenzubrechen. Die Stützpfeiler müssen allesamt durch robustere Exemplare ausgetauscht werden, wodurch Ihnen als Ingenieur zusätzliche Kosten entstehen. Außerdem verlangt der Auftraggeber eine Schadenssumme, da die Projektfrist durch die zusätzlichen Baumaßnahmen überschritten wird.

Unzureichender Schallschutz

Für eine neue Konzerthalle ist der Ingenieur zuständig für die Planung der Akustik. Dabei wird vergessen, dass in einem halben Jahr nach der Fertigstellung der Konzerthalle eine S-Bahn-Linie direkt an der Halle vorbeiführt. Dies war im Vorfeld bereits bekannt. Durch den entstehenden Lärm der S-Bahn müssen im Nachgang neue Dämmarbeiten an der Halle erfolgen, damit die S-Bahn-Geräusche keinen Störfaktor mehr darstellen. Die Berufs­haft­pflicht­versicher­ung kommt für die entstandenen Kosten auf.

Berufshaftpflicht vom Ver­sicherungs­makler

Sie benötigen eine Berufs­haft­pflicht­versicher­ung? Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage, bei welchem Versicherungsanbieter Sie diese abschließen möchten. Bei der Vielzahl an Dienstleistern auf dem Markt der Versicherer ist es schwer, einen umfassenden Überblick zu erhalten, sodass Sie das für sich optimale Angebot identifizieren. Ein spezialisierter Ver­sicherungs­makler ist hier von Vorteil, da dieser an keinen Versicherungsanbieter gebunden ist und auf ein umfangreiches Angebot an Versicherungen von verschiedenen Anbietern zurückgreifen kann.

Das kompetente Team der pisa Ver­sicherungs­makler GmbH ist spezialisiert auf die Baubranche.

Spezialist für die Bauplanungsbranche

Die pisa Ver­sicherungs­makler GmbH hat sich mit ihren Mitarbeitern/-innen auf die Bau­planungs­branche spezialisiert und kennt sich daher in diesem Bereich bestens aus. Da wir völlig unabhängig von Versicherungsanbietern sind, können wir Ingenieure neutral beraten und im persönlichen Gespräch die optimale Versicherungslösung finden. Zudem verfügen wir über zahlreiche Spezialverträge, die wir nach intensiven Verhandlungen mit den Versicherungsanbietern erstellen können. Eine über uns abgeschlossene Berufshaftpflicht kann somit über bessere Rahmenbedingungen und günstigere Beiträge verfügen als der Abschluss über den Versicherungsanbieter direkt.

Intensive Nachbetreuung

Wir begleiten den Ingenieur auch im Schadenfall und korrespondieren mit dem Versicherer bei Deckungsproblemen.

Die Tätigkeit von pisa Ver­sicherungs­makler GmbH hört für die Ingenieure mit der Ausfertigung der Police durch die Versicherer aber noch lange nicht auf. Oftmals sind bereits mit der Übermittlung der Versicherungspolice Fehler im Doku­mentierungs­prozess zu erkennen, die durch pisa Ver­sicherungs­makler GmbH unmittelbar beim Versicherer reklamiert werden. Dies hat für den Ingenieur den Vorteil, dass er den korrekten Versicherungsschutz nicht erst Jahre nach Ausfertigung der Police beim Versicherer nochmals klarstellen muss. U.a. verhindert dies, dass es schlimmstenfalls im Schadenfall durch den Berufs­haft­pflicht­versicher­er gegen die Interessen des Ingenieurs zu einer Deckungsablehnung kommt. 

pisa Ver­sicherungs­makler GmbH überprüft bei der durch die Versicherer angebotene Berufs­haft­pflicht­versicher­ung regelmäßig für den Ingenieur den Deckungsumfang hinsichtlich von Markttendenzen und spricht Empfehlungen aus.

Unsere Tätigkeit hört auch im Schadenfall nicht auf. pisa Ver­sicherungs­makler GmbH begleitet den Ingenieur auch im Schadenfall und korrespondiert mit dem Versicherer bei Deckungsproblemen.

Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und kostenfrei.


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