Neben Architekten bringen auch Ingenieure mit ihrem umfangreichen Tätigkeitsfeld eine hohe Verantwortung mit sich. Im Schadensfall ist das Gesetz eindeutig: Selbstständige Ingenieure haften im Rahmen ihrer ausgeübten Tätigkeiten für jegliche Schäden, die sie Dritten zufügen.
Schon der kleinste Fehler bei der Planung oder Umsetzung von Bauprojekten kann mit extremen finanziellen Risiken verbunden sein. Vor allem Personenschäden bringen in der Regel stets hohe Folgekosten mit sich. Egal, ob der Ingenieur einen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden verursacht hat – nicht selten ist ohne eine ausreichende Absicherung die Existenz des Ingenieurs durch die hohen Schadensummen bedroht.
Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte daher für jeden Ingenieur zum Pflichtrepertoire seiner Versicherungen gehören, wenn nicht ohnehin aufgrund landesrechtlicher Vorschriften und der Kammerorganisationen vorgeschrieben. Sie schützt den Ingenieur im Schadenfall vor hohen finanziellen Folgen.
Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Ingenieur-Berufsgruppen.
Unter anderem diese Ingenieure (nicht abschließend) brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung:
Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabengebiete, sollte daher auch die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend individuell ausfallen und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Ingenieurbüros eingehen. Oft werden Tätigkeiten aus verschiedenen Ingenieurdisziplinen erbracht. Gute Policen zeichnen sich durch flexible Vertragsgestaltung bzgl. der Deckungsbausteine aus, die je nach Einsatzgebiet und nach Bedarf ausgewählt und kombiniert werden können. So ist sichergestellt, dass die Berufshaftpflichtversicherung auch zum jeweiligen Tätigkeitsfeld des Ingenieurs passt.
Wird ein Schadenfall auf das Verschulden des Ingenieurs zurückgeführt, muss dieser haften und für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Haftungsrisiken bei Ingenieuren fallen dabei sehr vielfältig aus. Kleinste Fehler des Ingenieurs können immense Kosten mit sich bringen. Der Haftungsbereich erstreckt sich demnach von der Beratung über die Planung bis hin zur Projektausführung.
Eine Berufshaftpflicht stellt eine wichtige Existenzabsicherung für Ingenieure dar.
Anbei einige Beispiele, bei denen für den Ingenieur ein Haftungsrisiko besteht:
Je nach Umfang des Bauprojektes und Schwere des Fehlers kann für den Ingenieur ein Schaden in Millionenhöhe entstehen – und das auch noch mehrere Jahre später. Eine Berufshaftpflicht stellt somit eine wichtige Existenzabsicherung dar.
Nicht alle Haftungsrisiken betreffen in ihrer Auswirkung auch jeden Ingenieur. So ist ein Ingenieur für Vermessungstechnik deutlich mehr vom Risiko einer fehlerhaften Messberechnung betroffen als ein Ingenieur für Verkehrsanlagen. Welche Haftungsrisiken daher im Detail bei Ingenieuren bestehen, wird am Besten im persönlichen Gespräch mit einem versierten Versicherungsmakler ermittelt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Ingenieur am Ende auch genau die Berufshaftpflichtdeckung abschließt, die am Relevantesten für ihn ist.
Die Berufshaftpflichtversicherung unterscheidet in der Regel bei den Versicherungssummen zwischen Personenschäden und Sach - und Vermögensschäden (subsumiert als sonstige Schäden).
Bezüglich der Personenschäden sollte die Deckungssumme möglichst hoch ausfallen, da hier nicht selten hohe Folgekosten entstehen. Die Berufshaftpflicht greift hier, wenn z. B. der Einsturz einer tragenden Wand zu Personenschäden und daraus resultierend zu Krankenhauskosten, Schmerzensgeldforderungen sowie einem Regress des Sozialversicherungsträgers führt.
Bei Schäden z. B. am Bauwerk aufgrund vorangegangen Planungsfehlern greift die vertraglich festgelegte Deckungssumme für Sach - und Vermögensschäden. Aber auch bei Berechnungsfehlern der Statik eines Gebäudes oder einer fehlerhaften Beratung besteht entsprechender Deckungsschutz.
Noch mehr Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure.
Auch mögliche Schäden, die 10 bis 30 Jahre später entstehen, sollten abgesichert werden.
Was beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in jedem Falle berücksichtigt werden sollte, sind etwaige Spätschäden, die dem Ingenieur entstehen können. Auch wenn das Bauprojekt auf den ersten Blick einwandfrei abgeschlossen wurde – Jahre oder Jahrzehnte später können sich Schäden bemerkbar machen, die auf eine unzureichende Planung bzw. Bauausführung zurückzuführen sind.
Eine entsprechende Nachhaftung als Teil der Berufshaftpflichtversicherung schützt Ingenieure somit auch vor Schäden, die erst später entstehen können. In den Jahrespolicen stellen die Berufshaftpflichtversicherer aufgrund der Urteile des LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 (IBR 2008, S. 116) und des OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2008 (IBR 2009, S. 173 u. VersR 2009, S 669 ff.) zwischenzeitlich fast allesamt eine unbegrenzte Nachmeldefrist zur Verfügung. Bei Objektversicherungen ist dies nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall. Hier gilt es, genau zu recherchieren.
Auch dem Besten Ingenieur unterläuft einmal ein Fehler. Lesen Sie hier drei Schadensbeispiele, die die Wichtigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure nochmal verdeutlichen:
Am 2. Januar 2006 stürzte das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall ein. Hierbei kamen 15 Menschen ums Leben, weitere 34 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Zur Ursache des Unglücks wurden mehrere Gutachten erstellt. Es stellte sich heraus, dass Fehler bei der Konstruktion sowie dem Bau der Halle vorlagen, hinzu kam eine unzureichende Wartung.
Durch die fehlerhafte Berechnung der Statik erleiden die Stützpfeiler eines mehrstöckigen Gebäudes Risse und drohen zusammenzubrechen. Die Stützpfeiler müssen allesamt durch robustere Exemplare ausgetauscht werden, wodurch Ihnen als Ingenieur zusätzliche Kosten entstehen. Außerdem verlangt der Auftraggeber eine Schadenssumme, da die Projektfrist durch die zusätzlichen Baumaßnahmen überschritten wird.
Für eine neue Konzerthalle ist der Ingenieur zuständig für die Planung der Akustik. Dabei wird vergessen, dass in einem halben Jahr nach der Fertigstellung der Konzerthalle eine S-Bahn-Linie direkt an der Halle vorbeiführt. Dies war im Vorfeld bereits bekannt. Durch den entstehenden Lärm der S-Bahn müssen im Nachgang neue Dämmarbeiten an der Halle erfolgen, damit die S-Bahn-Geräusche keinen Störfaktor mehr darstellen. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für die entstandenen Kosten auf.
Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung? Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage, bei welchem Versicherungsanbieter Sie diese abschließen möchten. Bei der Vielzahl an Dienstleistern auf dem Markt der Versicherer ist es schwer, einen umfassenden Überblick zu erhalten, sodass Sie das für sich optimale Angebot identifizieren. Ein spezialisierter Versicherungsmakler ist hier von Vorteil, da dieser an keinen Versicherungsanbieter gebunden ist und auf ein umfangreiches Angebot an Versicherungen von verschiedenen Anbietern zurückgreifen kann.
Die pisa Versicherungsmakler GmbH hat sich mit ihren Mitarbeitern/-innen auf die Bauplanungsbranche spezialisiert und kennt sich daher in diesem Bereich bestens aus. Da wir völlig unabhängig von Versicherungsanbietern sind, können wir Ingenieure neutral beraten und im persönlichen Gespräch die optimale Versicherungslösung finden. Zudem verfügen wir über zahlreiche Spezialverträge, die wir nach intensiven Verhandlungen mit den Versicherungsanbietern erstellen können. Eine über uns abgeschlossene Berufshaftpflicht kann somit über bessere Rahmenbedingungen und günstigere Beiträge verfügen als der Abschluss über den Versicherungsanbieter direkt.
Wir begleiten den Ingenieur auch im Schadenfall und korrespondieren mit dem Versicherer bei Deckungsproblemen.
Die Tätigkeit von pisa Versicherungsmakler GmbH hört für die Ingenieure mit der Ausfertigung der Police durch die Versicherer aber noch lange nicht auf. Oftmals sind bereits mit der Übermittlung der Versicherungspolice Fehler im Dokumentierungsprozess zu erkennen, die durch pisa Versicherungsmakler GmbH unmittelbar beim Versicherer reklamiert werden. Dies hat für den Ingenieur den Vorteil, dass er den korrekten Versicherungsschutz nicht erst Jahre nach Ausfertigung der Police beim Versicherer nochmals klarstellen muss. U.a. verhindert dies, dass es schlimmstenfalls im Schadenfall durch den Berufshaftpflichtversicherer gegen die Interessen des Ingenieurs zu einer Deckungsablehnung kommt.
pisa Versicherungsmakler GmbH überprüft bei der durch die Versicherer angebotene Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig für den Ingenieur den Deckungsumfang hinsichtlich von Markttendenzen und spricht Empfehlungen aus.
Unsere Tätigkeit hört auch im Schadenfall nicht auf. pisa Versicherungsmakler GmbH begleitet den Ingenieur auch im Schadenfall und korrespondiert mit dem Versicherer bei Deckungsproblemen.
Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und kostenfrei.