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Wenn Mitarbeiter Fehler machen

28
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08
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2019

Auch die sorgfältigste Mitarbeiterauswahl schützt nicht vor Fehlern bei der Stellenbesetzung. Selbst dem besten Mitarbeiter unterlaufen Fehleinschätzungen einer Situation oder falsche Entscheidungen. Davor ist keine Entscheidungsebene einer Unternehmensstruktur gefeit.

Egal ob ein Geschäftsführer beispielsweise die Herstellung eines schwer absetzbaren Produkts veranlasst, ohne zuvor ausreichende Marktanalysen vorgenommen zu haben, oder ob ein Sachbearbeiter versehentlich den Nachdruck eines Firmenprospekts in zu hoher Auflage in Auftrag gibt: Das Ergebnis ist ein Vermögensschaden, den Ihr Unternehmen erleidet. Lediglich die Schadenshöhe wird unterschiedlich ausfallen. Dass sich Firmen gegen diese Eigenschäden absichern können, ist Entscheidungsträgern häufig nicht bekannt.

Lange Zeit war es Firmen nur möglich, sich gegen die finanziellen Folgen von Fehlern ihrer Führungskräfte abzusichern. Die D&O (auch als Managerhaftpflicht bekannt) kommt für Schäden dieser Art auf. Erst seit Kurzem können auf ähnlichem Wege auch Vermögensschäden abgedeckt werden, die Ihrem Haus durch Fehler von Mitarbeitern auf niedrigeren Stufen zugefügt werden. Die sog. Eigenschadenversicherung stellt eine innovative neue Abrundung zur Existenzsicherung Ihres Unternehmens dar. Leider kommt es in Firmen immer wieder auch dazu, dass Mitarbeiter ganz bewusst und mutwillig eine Schädigung ihres Arbeitgebers herbeiführen. Fälle von Unterschlagung und Diebstahl sind alles andere als selten geworden. Man kann seinen Mitarbeitern nicht in die Köpfe schauen und erfährt oft nichts von deren privaten Problemen. Umso überraschender ist es dann, wenn kriminelle Handlungen ans Tageslicht kommen. Meist sind die Schädiger nicht in der Lage, den verursachten Schaden aus eigenen Mitteln zurück zu erstatten. Eine Vertrauensschadenversicherung hilft in Fällen dieser Art. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Diese Devise sollte immer gelten, wenn es um die Existenzsicherung Ihres Unternehmens geht. 

So können Sie Ihre Firma schützen

D&O-Versicherung („Managerhaftpflicht“)

  • deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden.

Eigenschadenversicherung

  • deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. 

Vertrauensschadenversicherung

  • deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externen Dritten durch eine strafbare Handlung zugefügt werden.

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