Die Geschäftsführer oder sonstigen Führungskräfte eines (größeren) Architektur-, (Bau-) Ingenieur- oder sonstigen Bauplanungsbüros müssen tagtäglich Entscheidungen treffen. Da gibt es zwangsläufig Entscheidungen, die sich im Nachhinein nicht immer als richtig bzw. positiv für das Unternehmen erweisen. Entsteht dem Unternehmen durch eine solche Fehlentscheidung gar ein (finanzieller) Schaden, dann haftet der „Entscheider“ dafür mit seinem privaten Vermögen. Es wäre fatal, wenn nun aber Geschäftsführer oder sonstige Führungskräfte aus Angst, etwas falsch zu entscheiden, lieber gar nichts entscheiden; auch sich nicht oder zu spät für oder gegen etwas zu entscheiden, kann für das Unternehmen von Nachteil sein. Die Manager-Haftpflichtversicherung, auch Directors & Officers-Versicherung (D&O) genannt, ist deshalb wichtig für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorstände, Geschäftsführer:innen sowie Aufsichtsrät:innen.
Sie schützt als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung das Privatvermögen vor Haftungsansprüchen (also finanziellen Forderungen), die im Außen-, als auch im Innenverhältnis (und keineswegs nur im Falle einer Insolvenz) kommen könnten.
Jedoch: Der Markt der D&O-Versicherungen verändert sich gerade. Die Versicherer haben im vergangenen Jahr in der D&O-Versicherung deutlich mehr Schadenzahlungen geleistet als im Vorjahr, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die Schäden in der D&O-Versicherung steigen schneller als die Beitragseinnahmen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einer Pressemitteilung vom 14. September 2021. „Während die Beiträge um gut neun Prozent auf 335 Millionen Euro stiegen, wuchsen die Leistungen um 14 Prozent. Unter dem Strich stehen erhebliche Verluste, die sich aus den immer größeren Haftungsrisiken für Manager:innen ergeben“, so Asmussen in besagter Pressemitteilung. Auch wenn in dieser Statistik des GDV nicht alle D&O-Versicherer erfasst sein sollten, ist die Lage eindeutig: Die Verantwortung von Manager:innen (und damit auch Ihre Haftung!) für das Wohl und Weh eines Unternehmens ist stetig gestiegen, insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Risiko von Cyber-Attacken. Parallel dazu sind die regulatorischen Vorgaben und Compliance-Anforderungen sprunghaft angestiegen. Beispielhaft seien hier die neu entstehenden Haftungsrisiken des Lieferkettengesetzes genannt. Daraus ergibt sich: Die Schadenzahlen sind in Summe deutlich angestiegen sowie zugleich die durchschnittliche Höhe des einzelnen Schadens, also die Schadensumme.
Die D&O-Versicherung ist darüber hinaus in den vergangenen Jahren von den Versicherern mit etlichen Deckungsbausteinen (zum Beispiel Strafrechtsschutz) angereichert worden, die eigentlich nicht zum Kernbereich des Versicherungsschutzes zählen. Auch hier ergeben sich nun in Schadenfällen zusätzliche Kosten für die Anbieter.
Fazit: Immer mehr Schäden, immer höhere Schäden, immer mehr zusätzliche Leistungen – und das bei seit Jahren kontinuierlich sinkenden Versicherungsbeiträgen. Dass der Markt der D&O-Versicherungen im Umbruch ist, verwundert kaum. Zumal eine kurzfristige Entspannung der Schadenstatistik nicht zu erwarten ist – im Gegenteil: Die Corona-Pandemie wird vermutlich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen noch deutlich erhöhen, wenn auch durch die vorübergehend ausgesetzte Insolvenzantragspflicht erst zeitlich verzögert. Die Corona-Pandemie hat – mit ihren sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen – zudem erhebliche Haftungsrisiken hervorgebracht, die die Manager:innen vor große Herausforderungen gestellt haben bzw. immer noch stellen. Denkbar ist daher auch, dass nun zunehmend Fälle Einzug in die Schadenpraxis erhalten, bei denen Manager:innen vorgeworfen wird, dem Pandemie-Risiko nicht angemessen begegnet zu sein.
Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche beobachtet zusammen mit Branchenexperten den Markt der D&O-Versicherungen sehr genau. Klar zu erkennen ist, dass die Versicherer bei Neuanfragen deutlich zurückhaltender sind und teilweise überhaupt kein Neugeschäft mehr zeichnen.
Bei Bestandsverträgen werden entweder – vor Abgabe eines Verlängerungsangebotes – umfangreiche Risikoinformationen angefordert oder aber es wird bei Vertragsverlängerung gleich direkt eine sogenannte Änderungskündigung ausgesprochen. Sprich: Es wird eine – leider zumeist sehr deutlich spürbare – Prämienerhöhung „erzwungen“. Weil Vertragskontinuität auch im Schadenfall ein wichtiger Faktor ist, empfiehlt sich dieser Weg in der Regel – zumal, wie oben erwähnt, Neuverträge gar mehr nicht so einfach zu bekommen sind.
Die pisa VersicherungsmaklerGmbH ist dennoch gerne bei der Ausschreibung Ihres Vertrages auf dem Versicherungsmarkt behilflich und versucht, bessere Konditionen für Sie zu erzielen. Sprechen Sie uns gerne darauf an. Mehr Infos unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/d-and-o-versicherung