Die Bundesregierung hat unlängst einen Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) verabschiedet. Das neue Gesetz erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland. Das Baulandmobilisierungsgesetz trägt der hohen Bedeutung des Wohnungsbaus Rechnung und soll insbesondere die Beschleunigung des Wohnungsbaus fördern.
Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählen unter anderem:
Außerdem soll eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweinsung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen zu erreichen.
Der Gesetzesentwurf enthält zudem in Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels einen Vorschlag zur Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Mit der vorgeschlagenen Regelung werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung bedarf. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Zudem sind zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer Ansprüche auf Genehmigung, zum Beispie bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, vorgesehen.
Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI) hat in einer presseöffentlichen Stellungnahme den Gesetzentwurf begrüßt. Bauland sei der limitierende Faktor beim Planen und Bauen. In Ballungsräumen verstärke sich das zusätzlich aufgrund der hohen Nachfrage. Der vorliegende Gesetzentwurf solle nun die notwendigen Baulandpotenziale heben. Damit solle es Kommunen und Bauherren erleichtert werden, neuen Wohnraum zu errichten. „Es ist allen Beteiligten klar, dass dieses Gesetz das Problem von zu wenig Baugrund nicht über Nacht lösen kann. Am Ende kommt es auf den Mix der Maßnahmen an und hier sehen wir gut Ansätze“, sagt DAI Präsident Dipl-Ing. Architekt Arnold Ernst. Aus seiner Sicht ist das sogenannte Umwandlungsverbot, das in den zurück liegenden Monaten stark politisch diskutiert wurde, ein zentraler Punkt in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Mit Blick auf die Ballungsräume dürfte der starke Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mehr Wirkkraft entfalten als beispielsweise das eher stumpfe Instrument des Mietendeckels. Außerdem wird das Baugebot entsprechend Druck ausüben“, gibt sich Ernst überzeugt. Das Planen und Bauen könnte laut DAI durch das geplante Gesetz gerade in der andauernden Pandemie den notwendigen Schwung bekommen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist und bleibt das Verdichten der Städte. Hier liegt für Architekten, Beratende Ingenieure und sonstige Berufsgruppen der Bauplanungsbranche großes Potenzial. Diese Herausforderung biete den am Bau beteiligten Berufsgruppen eine Menge Chancen.
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