Um sich angemessen gegen (berufliche) Risiken abzusichern, braucht es mehr als nur eine einzige Versicherung. Gerade Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner sind aufgrund ihrer verantwortungsvollen Tätigkeitsbereiche im Bereich der Bauplanung besonders risikobehaftet. Doch über welche Versicherungen sollten Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner in jedem Falle verfügen? Den folgenden fünf Versicherungen sollten Bauplaner aus Sicht der pisa Versicherungsmakler GmbH eine besonders hohe Aufmerksamkeit schenken.
Berufshaftpflichtversicherung
Selbstständige Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner haften im Rahmen ihrer ausgeübten Tätigkeiten für jegliche Schäden, die sie Dritten zufügen. Schon der kleinste Fehler bei der Planung oder bei der Bauüberwachung kann mit extremen finanziellen Risiken verbunden sein. Vor allem Personenschäden bringen in der Regel stets hohe Folgekosten mit sich. Egal, ob der Planende einen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden verursacht hat – nicht selten ist ohne eine ausreichende Absicherung die Existenz durch die hohen Schadensummen bedroht. Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte daher für jeden selbstständigen Architekten, (Bau-) Ingenieur, Beratenden Ingenieur und anderen Bauplaner zum Pflichtrepertoire seiner Versicherungen gehören, wenn nicht ohnehin aufgrund landesrechtlicher Vorschriften und der Kammerorganisationen vorgeschrieben. Sie schützt den Planenden im Schadenfall vor hohen finanziellen Folgen und stellt damit das Kernstück der Existenzsicherung dar. Wichtig: Die Berufshaftpflichtversicherung muss auf das jeweilige Tätigkeitsfeld bzw. die jeweiligen Tätigkeitsfelder des selbstständigen Architekten, (Bau-) Ingenieurs, Beratenden Ingenieurs und anderen Bauplaners scharf zugeschnitten sein. Auch auf eine angemessene Nachhaftungszeit muss zwingend geachtet werden.
Cyber-Versicherung
Auch wenn viele Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner in jüngster Vergangenheit kräftig in die Cyber-Sicherheit Ihres Büros investiert haben, bleibt die Gefahr von Cybercrime in absehbarer Zeit außergewöhnlich hoch: Auch nach der Corona-Pandemie werden viele Beschäftigten weiterhin im Homeoffice bzw. abwechselnd im Büro und im Homeoffice arbeiten. Und Zoom-Meetings bzw. Video-Calls (MS Teams) werden eine dauerhafte Alternative zu persönlichen Geschäftstreffen bleiben. Hinzu kommt: Die Digitalisierung der Bauplanungsbranche schlägt voll durch. BIM wird immer mehr zum Standard für – zumindest größere – Bauplanungsprojekte. Mehr zur Cyber-Versicherung ▶ siehe anderer Artikel im Newsletter.
Betriebliche Vorsorgekonzepte
Für selbstständige Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner mit Mitarbeitern: Über eine Gruppen-Unfallversicherung können sich die Inhaber bzw. Geschäftsführer selbst und Ihr ganzes Mitarbeiter-Team noch besser gegen die (finanziellen) Folgen eines Unfalls absichern und damit auch einen aktiven Beitrag zu einem guten Arbeitsklima leisten: ein zufriedeneres Mitarbeiter-Team sowie ein Pluspunkt bei der Gewinnung neuer Team-Mitglieder. Und es gibt hierbei in der Regel keine Gesundheitsfragen! Mehr zur Gruppen-Unfallversicherung ▶ siehe anderer Artikel im Newsletter. Zudem können selbstständige Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner ihren Mitarbeiter mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Gutes tun. Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge ▶ siehe https://www.pisa-versicherungsmakler.de/news/betriebliche-krankenversicherung-fur-architekten-beratende-ingenieure-und-andere-bauplaner
Straf-Rechtsschutz
Selbstständige Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner tragen häufig eine große Verantwortung. Kein Wunder, dass bei Problemen und Schäden die Bauplaner schnell im Schussfeld stehen und deshalb mit rechtlichen Konsequenzen zu kämpfen haben. In vielen Fällen ist die „normale“ Rechtsschutzversicherung nicht ausreichend, weshalb Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner über eine entsprechende Straf-Rechtsschutzpolice verfügen sollten. Diese geht auch über die Leistungen der Strafrechtsdeckung in der Berufshaftpflicht hinaus und greift unter anderem bei Verstößen bzw. Anklagen in den Bereichen
D&O Versicherung
Eine D&O Versicherung (Directors & Officers Versicherung) stellt eine Vermögensschadenhaftpflicht für Organe in Kapitalgesellschaften dar, die speziell für Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat und weitere Mitarbeiter in Leitungspositionen gedacht ist. Sie ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung und ist u. a. zum Schutz des privaten Vermögens von Architekten, (Bau-) Ingenieuren, Beratenden Ingenieuren und andere Bauplanern da.
Angemessene und weitreichende Versicherungslösungen
Die pisa Versicherungsmakler GmbH berät Sie gerne ausführlicher zu den oben erwähnten Versicherungen. Da wir völlig unabhängig von Versicherungsanbietern sind, können wir Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner neutral beraten und im persönlichen Gespräch die optimale Versicherungslösung finden. Auch nach Vertragsabschluss steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner in unserem Hause stets zur Verfügung und kümmert sich um all Ihre Anliegen rund um Ihren Versicherungsschutz. Gerne beraten wie Sie hierzu unabhängig, unverbindlich und kostenfrei. Hierbei greifen wir sehr häufig auf Sonderlösungen nach unseren Rahmenvertragskonzeptionen zurück, die für Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner wesentlich vorteilhafter sind als die üblichen Standardlösungen.