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Bauplanung in Frankreich: Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung

Bienvenue en France! So schön und beruflich attraktiv Deutschland auch ist … Architektur-, Ingenieur- oder sonstige Bauplanungsbüros aus Deutschland sind heutzutage nicht mehr nur im eigenen Land, sondern durchaus auch im benachbarten europäischen Ausland oder auch weltweit (zu den Internationalen Versicherungsprogrammen: ▶ siehe anderer Artikel im Newsletter). tätig. Vor allem unser Nachbarland Frankreich wartet dabei mit Besonderheiten in der Berufshaftpflichtversicherung auf. Diese haben wir hier in aller Kürze für Sie zusammengestellt.

Sobald ein deutsches Architektur-, Ingenieur- oder sonstiges Bauplanungsbüros mit der Planung eines Bauprojekts in Frankreich beauftragt wird, muss es die Anforderungen des französischen Bauversicherungssystems erfüllen. So bedarf es zwingend (!) dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach französischem Recht. Diese muss die geltenden Nachhaftungsregeln des „Code civile“ (ähnlich zu unserem in Deutschland verankerten Bürgerlichen Gesetzbuch) berücksichtigen, wonach Architekten, Ingenieure, Beratende Ingenieure und andere Bauplaner in vollem Umfang für deren Bauprojekte gegenüber dem Auftraggeber haften.  

Erforderlich ist zudem eine besondere Gewährleistungsversicherung. Die „assurance R.C. décennale“ schreibt eine mindestens zehnjährige (!) Gewährleistung nach der Bauabnahme vor. Weitere Besonderheit: Die Beweislastumkehr. Während in Deutschland der Bauherr dem Bauplaner bzw. dem Bauüberwacher einen Fehler erst nachweisen muss, um ihn dafür haftbar zu machen, gilt in Frankreich: Der Bauplaner bzw. Bauüberwacher ist automatisch in erster Linie haftbar und muss seinerseits nachweisen, dass der Fehler nicht sein Verschulden (bzw. das Verschulden seiner Subplaner) ist.  

Die pisa Versicherungsmakler GmbH kennt die Raffinessen

Dieses französische Prinzip gilt übrigens nicht nur in Frankreich, sondern auch bis heute anderswo auf der Welt, überall da, wo man sich den „Code civile“ zum Vorbild genommen hatte. Wer als in Deutschland ansässiger Architekt, Ingenieur, Beratender Ingenieur oder anderer Bauplaner planend und/oder bauüberwachend in Frankreich tätig sein möchte, kann unter Umständen (eher die Ausnahme) auf spezielle Produkte einiger sehr weniger deutscher Versicherer zurückgreifen. In jedem Fall lohnt es sich, Rücksprache mit der pisa Versicherungsmakler GmbH zu halten, denn unser Team bringt Erfahrung in der Risikoabsicherung von Bauplanern im Ausland mit, kennt die Raffinessen des französischen Versicherungsrechts und ebnet Ihnen auch bei Bedarf über Internationale Versicherungsprogramme (auch über Sprachbarrieren hinweg) den Weg nach Frankreich.  

 

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