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Dienstreisekasko federt Schadensersatzforderungen gegen Bauplanungsbüros ab

27
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09
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2022

Schon mal von einer Dienstreisekasko gehört?

Diese betrifft nahezu sämtliche Bauplanungsbüros ...

Folgende Schadenszenarien …

• In einem kleineren Architekturbüro ist der Kaffee ausgegangen. Deshalb wurde die kaufmännische Angestellte Sandra B. darum gebeten, mit ihrem Privatwagen in einem nur wenigen Kilometer entfernten Supermarkt ein paar Päckchen Kaffeebohnen zu besorgen. Als Sie nach dem Einkauf wieder zu ihrem Golf auf dem Parkplatz kommt, stellt sie einen Kratzer im Kotflügel hinten links fest. Der Fahrer, der beim Ausparken nicht gut genug aufgepasst hatte, hat sich aus dem Staub gemacht …

• Eigentlich sollte der neue Geschäftspartner des Ingenieurbüros nach einem Termin mit dem Firmenwagen zum Bahnhof in der Nachbargemeinde gebracht werden, doch das Fahrzeug ist gerade wegen einem Getriebeproblem nicht einsatzfähig. Deshalb bietet der Mitarbeiter Heiko S. an, den Kunden mit seinem BMW zum Zug zu bringen. Auf dem Rückweg läuft ihm in einem Waldstück ein Reh ins Auto und er setzt den Wagen deshalb an einen Baum. An der gerade einmal zwei Jahre alten Limousine entsteht ein Totalschaden.

• Bei einem größeren Architekturbüro steht der TÜV-Termin für das Dienstfahrzeug von Architektin Michaela T. an. Da sie aber einen dringenden Termin im Rahmen der Objektüberwachung hat, fährt sie zur Baustelle mit dem Privat-Pkw. An einer schlecht einsehbaren Kreuzung kommt es zu einem Zusammentreffen mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, was in einer Kollision mit viel verbeulten Blech endet.

• Ein Vermessungsingenieurbüro schickt ihren Vermessungsingenieur und zwei Vermessungstechniker auf eine Geodätenmesse nach München. Die Fahrt wird mit dem Minivan des Vermessungsingenieurs angetreten. Kurz vor Ingolstadt rutscht das Fahrzeug in einem starken Regenschauer gegen die Leitplanke.

Genug der Szenarien. Es handelt sich um Schäden, die so (oder so ähnlich) jeden Tag passieren. Das Problem dabei: Der Arbeitgeber ist in jedem dieser Beispiele seinem Angestellten gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Die Grundlage dafür ist der § 670 BGB mit folgendem Wortlaut: „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“ Im Klartext bedeutet das: Jedes Bauplanungsbüro trägt immer dann, wenn ein Mitarbeiter zu dienstlichen Zwecken auf seinen privaten Pkw zurückgreift, das potenzielle Risiko von Schadenersatzforderungen. Dieses kann von ein paar wenigen Hundert Euro (wie im ersten Beispiel), bis hin zu mehreren Zehntausend Euro betragen, wenn es beispielsweise zu einem Totalschaden kommt – und das kann für nicht nur für ein kleines Bauplanungsbüro durchaus auch existenzbedrohend werden.

Glücklicherweise lässt sich dieses Risiko durch einen speziellen Versicherungsschutz minimieren: die Dienstreisekasko! Und dieser Schutz greift nicht nur bei weiten Reisen (wie der Name vermutlich lassen könnte), sondern auch bei kurzen Besorgungsfahrten zum nahegelegenen Discounter. Für weitere Infos zur Dienstreisekasko sprechen Sie uns von der pisa Versicherungsmakler GmbH gerne an.

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