Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) hat eine neue Richtline zur korrekten Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden erlassen. Die neue VDI 3808 vergleicht laut Pressemitteilung des VDI verschiedene Verfahren zur energetischen Bewertung von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen. „Sie zeigt Architekten, Bauherren, Energieberatern, Facility-Managern und Herstellern, für welche Zwecke sich welches Verfahren besonders eignet oder welches Verfahren zwingend anzuwenden ist. Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen Verfahren zur energetischen Bewertung auf Basis des Energiebedarfs und solchen auf Basis des Energieverbrauchs."
Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Gebäude und Anlagen sollen so ausgelegt sein, dass sie möglichst effizient Energie verbrauchen: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Um das zu erreichen, ist eine Bedarfs- und Verbrauchsanalyse unabdingbar. Geplanter Bedarf und realer Verbrauch müssen beziffert werden, um Vergleichswerte zu erhalten, auf deren Basis sich Maßnahmen treffen lassen. Für die Bewertung liegen verschiedene Verfahren vor, die unterschiedliche Stärken und Einsatzmöglichkeiten bieten. Die neue VDI 3808 vergleicht einige dieser Verfahren miteinander, um Energieberatern, Gebäudeplanern, Anlagentechnikern, sowie Hersteller und Betreiber bei der passenden Auswahl zu helfen.
VDI 3808 benennt des Weiteren öffentlich-rechtliche Vorgaben und Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit. In diesem Zusammenhang werden auch Energiekonzepte und Wirtschaftlichkeitsnachweise untersucht und in die Lebenszykluskostenanalyse eingeführt. Die Richtlinie beinhaltet Simulationsberechnungen und thematisiert das Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude nach EnEV.
Herausgeber der Richtlinie VDI 3808 „Energetische Bewertung von Gebäuden und der Gebäudetechnik - Anwendung bestehender Verfahren“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im März 2021 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von April 2020. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
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