Was nach einer Szene aus einem Katastrophenthriller made by Hollywood klingt, ist gar nicht so selten auf den Baustellen hierzulande: durch die Luft fliegende mobile Toiletten. Diese sind in der Regel nicht fest am Grund verankert, fallen bei Wind leicht um und werden bei Sturm schon mal in die Luft sowie in der Folge beispielsweise gegen parkende Autos geschleudert.
Was in YouTube-Videos für Lacher sorgt, landet in Wahrheit häufiger als man glaubt als Schadensmeldung auf dem Tisch der pisa Versicherungsmakler GmbH. Diese ist als Fachversicherungsmakler nicht nur für Architekten, Beratende Ingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche, sondern auch zum Beispiel für Kanalsanierer tätig und agiert auch im Schadensfall als Treuhänder des versicherten Kunden gegenüber dem Versicherer.
Für die Versicherer ist die Sachlage keineswegs so eindeutig, wie man vielleicht glauben mag. Entscheidend für die Frage der Haftung ist stets: Kann die mobile Toilette vor Ort auf der Baustelle überhaupt ordnungsgemäß gesichert werden? Wenn ja, dann ist derjenige, der sie aufstellt bzw. der deren Aufstellung anfordert (also der Mieter der Toilette, zum Beispiel der Bauherr), auch zwingend dazu verpflichtet, dies zu tun. Bei gemieteten mobilen Toiletten ist in der Regel der Mieter für den gemieteten Zeitraum (Anlieferung bis Abholung) dafür verantwortlich. Besitzt jedoch die Baufirma eigene transportable WCs, dann ist diese selbst für deren Sicherung zuständig. Kommt der Verantwortliche der Sicherungspflicht nicht sachgemäß nach, und verursacht damit schuldhaft einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, dann haftet er dafür. In der Regel greift dann auch eine Betriebs- oder Bauherrenhaftpflichtversicherung. Doch in den allermeisten Fällen kann die mobile Toilette auf der Baustelle gar nicht gesichert werden, weil sie während der Bauzeit unter Umständen mehrfach versetzt wird. Dann ist in der Regel auch keine Haftung für etwaige Schäden durch das transportable WC nachweisbar. Ist die mobile Toilette ordnungsgemäß gesichert und fällt dennoch zum Beispiel bei einem Sturm um, kann auch von höherer Gewalt ausgegangen werden – hierfür muss wiederum niemand haften. Schäden an parkenden Autos durch umgefallene oder herumfliegende mobile Toiletten werden in diesem Fall gegebenenfalls durch die Kfz-Teilkasko des Autobesitzers reguliert. https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/betriebshaftpflichtversicherung