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Gesetzlicher Unfallschutz auch auf dem Weg zur Arbeit von drittem Ort

Insbesondere in diesen Zeiten der Corona-Pandemie gibt es mitunter triftige Gründe, vorübergehend nicht in der eigenen Wohnung zu wohnen, sondern sich etwa bis zum Ende einer Quarantäne oder Erkrankung von Familienmitgliedern bei Freunden oder Verwandten aufzuhalten und von dort aus den Weg zur Arbeit anzutreten. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt bestätigt, dass man auch auf diesem Arbeitsweg (Stichwort: dritter Ort) losgelöst vom Grund des Aufenthalts und unabhängig von Weglänge und Fahrzeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießt. Unabhängig vom Unfallort leistet in Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung eine (private) Gruppen-Unfallversicherung (bereits ab einer Person) bei einem Unfall. Hierbei gibt es erhebliche Leistungsunterschiede. Die pisa Versicherungsmakler GmbH als inhabergeführter, unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, Beratende Ingenieure, Bauingenieure, Vermessungsingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche hat ein besonders leistungsstarkes Deckungskonzept für eine Gruppen-Unfallversicherung im Angebot, möglich über gesonderte Rahmenverträge mit den Versicherern.

Über die Gruppen-Unfallversicherung kann der Inhaber eines Architektur-, Ingenieur-, Vermessungs- oder sonstigen Bauplanungsbüros sich selbst und sein ganzes Büro-Team noch besser gegen die (finanziellen) Folgen eines Unfalls absichern. Denn die gesetzliche Unfallversicherung reicht bei weitem nicht aus. Versichert sind über die von der pisa Versicherungsmakler GmbH mit den Versicherern ausgehandelte Gruppen-Unfallversicherung akute und längerfristige Folgen eines Unfalls (von leichter und schwerer Invalidität bis hin zum Tod) ungeachtet einer Schuldfrage. Dies gilt für den Inhaber/die Inhaberin eines Architektur-, Ingenieur- oder sonstigen Bauplanungsbüros gleichermaßen wie für alle seine/ihre Mitarbeiter. Das ganze Büro-Team ist übrigens auch im Homeoffice versichert.

Keine Gesundheitsfragen

Der erste große Vorteil: Es gibt bei bestimmten, fest vereinbarten Versicherungssummen und bei klar definierten, versicherten Personengruppen keine Gesundheitsfragen.

Gruppe gilt ab einer Person

Der zweite große Vorteil: Als Gruppe gilt man hierbei bereits ab einer Person. Weitere Pluspunkte: verlängerte Fristen im Invaliditätsfall, verbesserte Kumulklauseln und eine Mehrleistung ab 70 % Invaliditätsgrad.

Unfall durch Eigenbewegung und bei grober Fahrlässigkeit

Ein echtes Highlight: Geleistet wird auch bei einem Unfall durch Eigenbewegung. Auch bei grober Fahrlässigkeit greift die Gruppen-Unfallversicherung. Eine Leistung erfolgt auch bei Entführung/Geiselnahme/Piraterie, Verschollenheit, Erfrieren/Ertrinken/Ersticken in Wasser sowie bei Unfällen durch Gase/Dämpfe, Gesundheitsschädigung durch Strahlen, Nahrungsmittelvergiftungen, Insektenstiche bzw. Insektenbisse, bei Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Unfall durch Impfungen (auch Corona-Impfung)

Ein weiteres Highlight: Geleistet wird auch bei einem Unfall, der durch eine Impfung (auch: COVID-19-Impfung) verursacht wird.

Ergänzte bzw. verbesserte Gliedertaxe

Es gilt eine gegenüber den allgemeinen Bedingungen ergänzte/verbesserte Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Armes 100% (statt maximal 70%), einer Hand 100% (statt 55%), eines Daumens 30% (statt 20%), eines Zeigefingers 20% (statt 10%), eines anderen Fingers 15% (statt 5%) aller Finger einer Hand 70% (statt 30%), eines Beines 100% (statt maximal 70%), eines Fußes 100% (statt 40%), einer großen Zehe 15% (statt 5%), einer anderen Zehe 5% (statt 2%), eines Auges 100% (statt 50%), des Gehörs (ein Ohr) 40% (statt 30%), des Gehörs (zwei Ohren) 100% (statt 60%), des Geruchssinns 20% (statt 10%), des Geschmacks 20% (statt 5%), der Stimme 100% (statt 0%), Zeugungsfähigkeit Mann 30% (statt 0%) und Empfängnis-/Gebärfähigkeit Frau (U40) 30% (statt 0%).

Kostenübernahme

Zusätzlich werden folgende unfallbedingte Kosten übernommen: Bergungskosten bis 25.000 €  (statt 10.000 €), Kosmetische OPs bis 25.000 € (statt 10.000 €), Kurkostenbeihilfe bis 25.000 € (statt 10.000 €), Medizinische Hilfsmittel bis 3.000 € (statt 0 €), Behindertengerechter Umbau bis 10.000 € (statt 0 €), Lohn-/Verdienstausfall in voller Höhe (i.d.R. nicht versichert), Knochenbruchgeld 300 € (statt 0 €) und Schwerstverletzten-Sofortgeld bis 15.000 € (statt 0 €).

Das Versicherungspackage

Ergänzend zur Gruppen-Unfallversicherung empfiehlt sich ein betriebliche Vorsorgemanagement in Form einer betrieblichen Altersversorgung und einer betrieblichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber bietet hierfür attraktive Rahmenbedingungen und die pisa Versicherungsmakler GmbH ein spezielles Deckungskonzept für Architekten, Beratende Ingenieure, Bauingenieure, Vermessungsingenieure und andere Berufsgruppen der Bauplanungsbranche.

Weitere Informationen zur Gruppen-Unfallversicherung unter https://www.pisa-versicherungsmakler.de/versicherungen/gruppenunfallversicherung

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