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Großes Risiko: Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden

23
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09
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2019

Ganz egal ob Ihr Betrieb von einem klassischen Sachschaden durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel oder Einbruchdiebstahl getroffen wurde oder eine Ihrer Maschinen einen Maschinenbruch erlitten hat, die Folgen für den laufenden Betrieb können enorm sein.

Entweder steht die Fortsetzung des Bauprojekts still oder sie läuft eingeschränkt. Ein großer Feuerschaden kann dazu führen, dass der Betrieb langfristig stillsteht. Der Ersatz von Maschinen kann sich wegen langer Lieferfristen hinziehen.

In diesen Fällen greift die Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Sie erstattet fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn. Für den Maschinenbruch bedarf es grundsätzlich einer separaten Deckung. Hier werden in der Regel die Engpassmaschinen abgesichert, ohne die der Betrieb bzw. das Bauprojekt nicht fortgeführt werden kann. Neben der richtigen Bemessung der Versicherungssumme spielt auch die Festlegung der Haftzeit, also des Zeitraumes, wie lange der Versicherer für eine Beeinträchtigung des Betriebes zahlt, eine große Rolle. Auch die Fälle, dass ein Zulieferer von einem Schaden betroffen ist und das Bauprojekt nicht fortgeführt werden kann, sind versicherbar. Hierfür gibt es spezielle Klauseln in den Betriebsunterbrechungs-Versicherungen.

Es lohnt sich also, diesen so wichtigen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

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