Die Ära „Merkel“ ist zu Ende. Olaf Scholz (SPD) ist vor wenigen Tagen zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden, getragen von einer „Ampel-Koalition“ (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP). Der Koalitionsvertrag enthält viele Neuerungen, die Bauplanungsbranche betreffend: die Wiedereinführung eines eigenständigen Bundesbauministeriums, eine grundlegende Reform der HOAI, die Unterstützung von Open-BIM, eine Überarbeitung des Baugesetzbuchs (u.a. Streichung §13b), etc. Was bedeutet dies für Bauplaner:innen und deren Versicherungsschutz?
Die Bau(planungs)branche steht unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der damit unabwendbaren Abkehr von der bisherigen Neubaupolitik hin zum Refurbishment von Bestandsimmobilien vor großen Herausforderungen.Die Bau(planungs)branche erfährt durch die Wiedereinführung eines eigenständigen Bundesbauministeriums eine gewichtige Aufwertung. Von 1949 bis 1998 gab es ein eigenständiges Bundesbauministerium (ab 1972: Bundesministerium fürRaumordnung, Bauwesen und Städtebau), seitdem war es ein „Anhängel“ anderer Ministerien (Verkehr, Umwelt und zuletzt Innen). Ab sofort wird die neue Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) für eine klimafreundlichere Bauplanung bzw. für ein klimafreundlicheres Bauen eintreten. Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer begrüßen unisono die Wiedereinführung eines eigenständigen Bundesbauministeriums sowie die – ebenfalls im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform der HOAI. Seit Beginn dieses Jahres gilt eine neue HOAI. Seitdem gibt es für Honorare keine verbindlich festgeschriebenen Mindest- und Höchstsätze mehr. Nun sollen die Leistungsbilder aktualisiert bzw. gegebenenfalls ergänzt sowie die (freilich nur noch der unverbindlichen Orientierung dienenden) Tafelwerte eines jeden Leistungsbildes überprüft werden. Ob dann auch die Aufgaben von BIM-Manager:innen Eingang in die HOAI finden? Fakt ist: Die neue Bundesregierung möchte in jedem Fall „die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie alle Ebenen der Verwaltung unterstützen, die Digitalisierung zu meistern, Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards umzusetzen“.
Weitere Bauplanungsthemen im Koalitionsvertrag:
- die Novelle des Baugesetzbuches, inklusive Streichung des umstrittenen Paragraphen 13b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“)
- die Lebenszykluskostenbetrachtung
- die Einführung eines Bau-, Wohnkosten-und Klimachecks
- Wohngemeinnützigkeit
- Anpassung von Baunutzungsverordnung und TA Lärm für innerstädtische Bereiche
- energetische Quartierskonzepte
Und welche Auswirkungen haben die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Änderungen bzw. Neuerungen auf den Versicherungsschutz von Bauplaner:innen? Zunächst einmal keine. Sollten allerdings tatsächlich in dier HOAI die Leistungsbilder aktualisiert bzw. ergänzt werden, könnte dies eine Richtschnur sein für die künftig versicherten Leistungsbilder in der Berufshaftpflichtversicherung. Grundsätzlichh gilt jedoch, dass die Berufshaftpflichtversicherer für Architekt:innen und Ingenieur:inne die dem Berufsbild immanenten Tätigkeiten auf Grundlage der gesetzlichen Haftungsbestimmungen mit abgedeckt haben. Und wenn in der HOAI die nur noch zur Preis-Orientierung dienenden Tafelwerte der Leistungsbilder angehoben bzw. gesenkt werden, könnte dies Auswirkungen auf die Prämienhöhe der Berufshaftpflichtversicherung haben. Denn diese orientiert sich immer am tatsächlichen Gesamtjahreshonorar des/der Bauplaner:in.
Fazit: Die pisa Versicherungsmakler GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Bauplanungsbranche ist auch angesichts der (Ver-) Änderungen, die die „Ampel-Koalition“ für Akteur:innen der Bauplanung mit sich bringt, in dem Fall der kompetente Ansprechpartner, wenn es um die (berufliche) Risikoabsicherung von Architekt:innen, (Bau-) Ingenieur:innen, Beratenden Ingenieur:innen, Vermessungsingenieur:innen und anderen Bauplaner:innen geht.