Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler bezeichnen sich gerne als „unabhängig“. Doch nicht jeder ist dazu berechtigt – die pisa Versicherungsmakler GmbH dagegen schon. Wieso?
Schauen wir auf zwei aktuelle Urteile des Landgerichts (LG) Hamburg: Im einen Fall (Az.: 327 O 445/19) ging es um die Frage, ob ein Mehrfachagent (Versicherungsvermittler) als „unabhängiger Versicherungsagent“ mit einer „unabhängigen Beratung“ werben darf. Im anderen Fall (Az.: 315 O 418/17) ging es um die Frage, ob ein Finanzvertrieb, der als Mehrfirmenvertreter Versicherungen vermittelt, mit dem Claim „Unabhängigkeit als Prinzip“ werben darf. In beiden Fällen urteilte das LG Hamburg: Es handle sich um keine wirklich unabhängigen Mehrfirmenvertreter. Das LG Hamburg untersagte in beiden Fällen daher die Werbung mit dem Claim „Unabhängigkeit“. Denn Versicherungsvertreter – gleich ob Einfirmenvertreter und/oder Mehrfirmenvertreter – seien ausschließlich und nur im Auftrag der Versicherungsgesellschaften tätig.
Aber darf nun ein Versicherungsmakler mit dem Slogan „Unabhängigkeit“ werben? Diese Frage, ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Klar ist: Im Gegensatz zum Versicherungsvermittler steht der Versicherungsmakler rechtlich im Lager des Versicherungsnehmers und ist dessen Sachwalter. So gesehen agiert der Versicherungsmakler unabhängig von Versicherern. Dies bestätigt auch das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az.: 2 U 246/98): Versicherungsmakler sind in Ansehung der Sachwalterstellung unabhängig. Doch diese rechtliche Stellung des Versicherungsmaklers könnte durch eine gesellschaftsrechtliche Fremdbeteiligung konterkariert werden. So hat das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 29 U 1834/18) einen Versicherungsmakler die „Unabhängigkeit“ abgesprochen, weil ein Versicherer die Mehrheit der Anteile an diesem Maklerunternehmen hielt. Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist zu 100 Prozent im Besitz der beiden Geschäftsführer Daniel Jerlich und Michael Twittmann (ohne weitere Fremdbeteiligung) und darf sich daher zu Recht „unabhängig“ nennen.
Es gibt jedoch auch Meinungen, die sagen, dass ein Versicherungsmakler grundsätzlich nicht unabhängig sein könne. Denn wird nach dem Courtage-Modell beraten, so wird der Versicherungsmakler vom Versicherer „bezahlt“. Dieses könnte den Versicherungsmakler dazu verleiten, denjenigen Versicherer für den Kunden auszuwählen, der den höchsten Courtage-Satz hat. Diesen Meinungen ist nicht zu folgen. Denn zum einen würde kein Versicherungsmakler einen Versicherer aufgrund seines Courtage-Satzes empfehlen und sich damit in eine mögliche Haftung gegenüber den Kunden begeben. Zum anderen ist und bleibt der Makler nun mal der Sachwalter und steht rechtlich im Lager des Versicherungsnehmers. Der Makler haftet schließlich auch für seine Beratung. Deshalb gilt: Ohne Fremdbeteiligung (durch einen Versicherer) kann sich ein Versicherungsmakler – und damit auch die pisa Versicherungsmakler GmbH – als unabhängig bezeichnen.