Von allerhöchster Wichtigkeit für Euch Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen und Aufsichtsrät:innen von Bauplanungsbüros, die als GmbH, gGmbH oder AG geführt werden: Bei Pflichtverletzungen haftet Ihr im Falle eines Falles unbegrenzt mit Eurem Privatvermögen – ggf. auch gegenüber jenem Bauplanungsbüro, dem Ihr vorsteht.
So eine Pflichtverletzung kann schnell passieren. Mängel in der ordnungsgemäßen Buchführung bzw. Bilanz, Fehleinschätzung von Unternehmensrisiken, Compliance-Verstöße, mangelnde Kontrolle der Betriebsabläufe und des Personals, personelle Fehlbesetzungen, Erstellung von Angeboten zum Nachteil Eures Bauplanungsbüros, Datenschutzverstöße sowie Verstöße gegen (Steuer-) Gesetze. Der springende Punkt: Auch wenn Ihr persönlich fehler- und einwandfrei agiert, seid Ihr in der Haftung. Denn Ihr haftet immer gesamtschuldnerisch! Sprich: Seid Ihr im Bauplanungsbüro mehrere Führungspersonen, dann haftet Ihr allesamt – und eben auch für Pflichtverletzungen, die Ihr selbst überhaupt nicht (!) verursacht habt. Eure Haftung betrifft aber nicht nur Dritte (im Außenverhältnis, beispielsweise bei einer Datenschutzverletzung), sondern auch (im Innenverhältnis) jenes Bauplanungsbüro, dem ihr vorsteht. Ja, gut möglich, dass Euer eigener Arbeitgeber von Euch Schadensersatz fordert. So oder so: In jedem Fall haftet Ihr gesamtschuldnerisch mit Eurem gesamten Privatvermögen. No Chance!
Jetzt denkt Ihr vermutlich: Ich bin doch safe, denn mein Bauplanungsbüro hat ja eine Directors & Officers-Versicherung (D & O) abgeschlossen, eine Vermögensschaden-haftpflichtversicherung für Führungskräfte wie mich. Ja, stimmt! Aber: Die Deckungs-summe dieser D & O (auch wenn diese eine Mehrfach-Maximierung beinhaltet) muss für alle Führungspersonen reichen. 🤔 Da ihr stets gesamtschuldnerisch haftet, müsst Ihr Euch die Deckungssumme mit allen anderen Führungskräften teilen. Aber reicht dies? 🤔 Zudem: Ihr habt keine bis wenig Mitspracherechte bei der Vertragsgestaltung der Unternehmens-D & O. Und im Schadenfall? Dient diese D & O Eurem Planungsbüro, im Zweifelsfall auch im Interesse gegen Euch. Ihr bekommt womöglich nicht einmal mehr Einblick in die Versicherungspolice … Zudem: Das Bauplanungsbüro haftet für Pflichtverletzungen lange nach; scheidet Ihr aber aus der Führung des Unternehmens aus (weil Ihr in ein anderes Unternehmen wechsel oder in den Ruhestand geht), habt Ihr keinen Einfluss mehr auf diese Unternehmens-D & O, seid aber in der Nachhaftung.
Die Lösung: eine persönliche D & O nur für Dich als Leitungs-/Führungskraft. Dabei bist Du allein der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin, also das „versicherte Organ“, mit einer von Dir mit dem Versicherer individuell vereinbarten nur für Dich geltenden Deckungssumme (plus ggf. Mehrfach-Maximierung). Dir allein obliegt (in Absprache mit dem Versicherer) die Vertragsgestaltung. Weiterer Pluspunkt: Du kannst Deinen persönlichen D & O-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen sowie jederzeit an Deine gegenwärtigen Bedürfnisse anpassen. Zusätzlicher Vorteil: Falls Du seitens des Bauplanungsbüros, dem Du vorstehst, auf Schadensersatz verdonnert wirst, hast Du vollen Zugriff auf Deine Versicherungsleistung, ohne diese in Abstimmung mit dem gegen Dich vorgehenden Unternehmen (als Organ der Unternehmens-D & O) koordinieren zu müssen. Darüber hinaus: Besteht eine Unternehmens-D &O, dann hast Du ein Wahlrecht, welche Versicherung greifen soll: die D & O des Bauplanungsbüros oder Eure eigene (diese womöglich auch nachrangig, wenn die Deckunsgsumme der Unternehmens-D & O nicht ausreicht). Vermögensschäden, für die Du nicht persönlich verantwortlich bist, werden weiterhin über die Unternehmens-D & O abgewickelt, und belasten somit Deine persönliche D & O nicht. Unser Tipp: Dein Bauplanungsbüro muss (bis zu dem Fall, wo Du die Karte „persönliche D & O“ ziehst) davon gar nichts wissen, dass Du eine solche Zusatzabsicherung hast 😉. Es bleibt Dein ganz persönliches Ding.
Grundsätzlich gilt: Du hast bei Deiner privaten D & O stets das Steuer in der Hand; das gilt auch nach Deinem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben (Nachhaftung); es dient somit auch dem Schutz Deiner Erben. Über unseren Makler-Verbund „LEADING BROKERS UNITED“ können wir „pisani“ Dir eine persönliche D & O mit weiteren, echten Pluspunkten anbieten: Hierbei hast Du Anspruch auf eine qualifizierte anwaltliche Beratungsleistung im Vorfeld einer konkreten Inanspruchnahme (bereits bei subjektiver Annahme, dass eine Inanspruchnahme droht). Du hast bei zweifach maximierter Deckungssumme zwölf Jahre unverfallbare Nachmeldefrist, Kostenschutz im Falle von Abtretungsverhandlungen mit Deinem Bauplanungsbüro und eine Beweislastregelung bei dem Vorwurf von Kardinalspflichtverletzungen (normalerweise bist Du in der Pflicht, Deine Unschuld zu beweisen). Kurzum: Viele weitere wichtige Vorteile für Deine D & O!
Bei weiteren Fragen … zum Beispiel: Was ist mit der steuerlichen Absetzbarkeit Deiner Prämie der persönlichen D & O? (Tipp am Rande: Niemals Deine Prämie durch Dein Planungsbüro bezahlen lassen: Interessenskonflikt). Kannst Du Dich auch als 100%-ige(r) geschäftsführende(r) Gesellschafter:in über eine persönliche D & O versichern? Hast Du mehrere Führungspositionen, womöglich zusätzlich im Ausland, lässt sich dies auch über die persönliche D & O absichern? Welche Versicherungssummen sind möglich – und vor allem: sinnvoll? Bei diesen und allen anderen Fragen: Komm bitte auf uns „pisani“ zu. Wir beraten Dich hierzu gerne. Mit Sicherheit. #mitsicherheitpisa