Michael Twittmann, Inhaber und einer der beiden Geschäftsführer der pisa Versicherungsmakler GmbH, war Referent beim Webinar des Verbandes Beratender Ingenieure (VBI), gemeinsam organisiert von den Landesverbänden Bayern und Baden-Württemberg. Es ging um die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Berufshaftpflicht unter dem Blickwinkel strafrechtlicher Auswirkungen. In einem zweiten Part referierte Rechtsanwalt Markus Zenetti, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei FASP, über die Änderungen in der neuen HOAI 2021 im Vergleich zur bis Dezember 2020 gültigen Fassung von 2013.
Nach der Begrüßung der knapp 100 Teilnehmer durch den Landesvorsitzenden Dr.-Ing. André Müller vom VBI-Landesverband Bayern und einer kurzen Vorstellung der Agenda übernahm Michael Twittmann von der pisa Versicherungsmakler GmbH, das Wort. Sein Thema: Allgemein anerkannte Regeln der Technik in der Berufshaftpflicht von Beratenden Ingenieuren (gilt natürlich gleichermaßen auch für Architekten und andere Bauplaner) unter dem Blickwinkel strafrechtlicher Auswirkungen.
Das Kurzreferat von Michael Twittmann sah folgende inhaltliche Punkte vor:
Im Anschluss an das Kurzreferat von Michael Twittmann referierte Rechtsanwalt Markus Zenetti, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei FASP, über die Änderungen in der neuen HOAI 2021 im Vergleich zur bis Dezember 2020 gültigen Fassung von 2013. Es folgte eine kurze Diskussionsrunde. Die Teilnehmer hatten ihre Fragen und Anmerkungen via Chat mitgeteilt, vorwiegend getragen von der Sorge, wie man trotz neuer HOAI dem Preisdumping einen Riegel vorschieben könne. Dabei auch Selbstkritik: Jeder Bauplaner könne schließlich selbst entscheiden, ob er bei einem möglichen Preisdumping mitmacht oder nicht. Landesvorsitzender Dipl-Ing. Frank Deuchler vom VBI-Landesverband Baden-Württemberg oblag dann das Schlusswort am Ende eines rundum gelungenen Webinars.
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