Ab 2021 fällt für die meisten Architekten, Beratenden Ingenieure und andere Akteure der Bauplanungsbranche die Zahlung des seit 1991 bestehenden Solidaritätszuschlags zur Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit weg. Die Soli-Freigrenze von 61.717 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gilt natürlich auch für die Beschäftigten in Architektur-, Ingenieur- und Bauplanungsbüros. Je nach Einkommen und Lebensumständen haben diese zwischen 200 und 1.000 Euro pro Jahr mehr Geld zur Verfügung. Aber was tun mit diesem Geldsegen? Einfach auf den Putz hauen? Besser ist es doch, etwas für die Gesundheit bzw. für die Altersversorgung damit zu tun. Interessant sind hierbei vor allem betriebliche Vorsorgemodelle.
Das Angebot einer betrieblichen Vorsorge kann für Architektur-, Ingenieur- und sonstige Bauplanungsbüros ein klarer Pluspunkt bei der Mitarbeitergewinnung bzw. bei der dauerhaften Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen sein. Weiterer großer Vorteil: Der Gesetzgeber bietet für die betriebliche Vorsorge attraktive Rahmenbedingungen an. Es gibt zwei wesentliche Bausteine: die betriebliche Altersversorgung (baV) sowie die betriebliche Kranken(zusatz)versicherung (bkV).
betriebliche Altersversorgung (baV)
Der Arbeitsgeber sichert seinen Angestellten finanzielle Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zu. Je nachdem, wer die Beiträge zur baV bezahlt, spricht man von einer arbeitgeber- bzw. arbeitnehmerfinanzierten Versorgung. Auch Mischformen sind üblich. Optionen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse sowie Direktzusage bzw. Pensionszusage. Zusätzlich sind Zeitwertkontenmodelle eine interessante Variante für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung oder für einen vorgezogenen Renteneintritt.
Betriebliche Kranken(zusatz)versicherung (bkV)
Die leeren Kassen im Gesundheitssektor zwingen die gesetzlichen Krankenkassen zu immer weiteren Einschnitten bei den Leistungen. So beziehen sich die Zuzahlungen der Versicherten heute bereits auf weite Teile der Versorgung. Eine bkV kann helfen, wirkt außerdem Krankheitskosten und Fehlzeiten der Mitarbeiter durch Krankheit effizient entgegen und sichert damit die Produktivität des Unternehmens. Das Angebot ist je nach Versicherer breit gefächert: Es gibt zum Tarife für Seh- bzw. Hörhilfen, für den Heilpraktiker, mehrere Zahnzusatztarife, Tarife für den stationären Bereich bzw. Tagegeld-Tarife und Angebote zur Gesundheitsvorsorge. Der Vorteil: Es gibt keine Gesundheitsfragen und damit keine Ausschlüsse. Scheidet ein Mitarbeiter aus oder geht dieser in Rente, kann derjenige in der Regel den vereinbarten Schutz selbst fortführen. Auch Familienangehörige eines Mitarbeiters sind zu günstigen Beiträgen mitversicherbar.
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