Architektur-, (Bau-) Ingenieur- oder sonstige Bauplanungsbüros aus Deutschland sind heutzutage nicht mehr nur im eigenen Land, sondern durchaus auch im benachbarten europäischen Ausland oder auch weltweit tätig. Das Team der pisa Versicherungsmakler GmbH bringt die fachliche Kompetenz mit, auch (Groß-) Projekte deutscher Bauplanungsbüros bzw. deren Niederlassungen und/oder Tochterunternehmen im Ausland (gegebenenfalls mit Hilfe eines Expertennetzwerks) angemessen und weitreichend absichern zu lassen.
Insbesondere im Bereich der Berufshaftpflicht gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Anbei ein Überblick. Architektur-, (Bau-) Ingenieur- oder sonstige Bauplanungsbüros aus Deutschland, die von Deutschland aus (Groß-) Projekte im Ausland planen, sind in der Regel über ihre hiesige Berufshaftpflichtversicherung ausreichend abgedeckt, sofern in ihren Verträgen mit dem Auftraggeber deutsches Recht vereinbart wurde. Schwieriger ist es, wenn ein deutsches Architektur-, (Bau-) Ingenieur- oder sonstiges Bauplanungsbüro in einem anderen Land eine planend tätige (!) Niederlassung bzw. ein planend tätiges (!) Tochterunternehmen unterhält. Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist dies noch relativ einfach zu händeln. Die pisa Versicherungsmakler GmbH kann zum Beispiel sogenannte „Freedom of services“-Policen („FOS“-Policen) vermitteln, die innerhalb der EU einheitlichen Versicherungsschutz für ein europaweit tätiges deutsches Architektur-, (Bau-) Ingenieur- oder sonstige Bauplanungsbüro mit seinen Niederlassungen bzw. Tochterunternehmen in der EU durch eine einzige Versicherungspolice gewährleisten (also ohne lokale Policen – aber durchaus unter Beachtung länderspezifischer Besonderheiten oder Pflichtversicherungen, wie zum Beispiel die „assurance R.C. décennale“ mit echter Garantiedeckung, zehnjähriger Gewährleistungsfrist und Umkehr der Beweislast zu Ungunsten der Bauplaner in Frankreich (▶ siehe anderer Artikel im Newsletter)). Das heißt: Auch für Planungsbüros mit Sitz in Österreich oder in anderen EU-Ländern kann die pisa Versicherungsmakler GmbH tätig werden (wenn also zum Beispiel ein österreichisches Büro bzw. dessen deutsche Niederlassung/dessen deutsches Tochterunternehmen ein Projekt in Deutschland plant).
Doch: Obacht! Die Schweiz ist kein EU-Land! Für die Schweiz gibt es daher keine „FOS“-Policen. Die Schweiz zählt zu den sogenannten „Non-admitted-Staaten“. Dies sind solche Staaten, in denen vorgeschrieben ist, dass dort gelegene Risiken nur bei lokal zugelassenen Versicherern über einen entsprechend abzuschließenden Versicherungsvertrag abgesichert werden dürfen. Die pisa Versicherungsmakler GmbH darf in diesen Ländern nicht direkt als Versicherungsmakler tätig werden, kann aber über das weltweit führende Versicherungsmakler-Netzwerk „unisonSteadfast AG“ in derzeit 140 Staaten (darunter auch „Non-admitted-Staaten“ wie die Schweiz) aushelfen. Auf diese Weise vermittelt die pisa Versicherungsmakler GmbH übrigens schon seit mehreren Jahren Versicherungsschutz für Projekte ihrer Kunden beispielsweise in den USA und in Afrika.
Insbesondere, wenn ein deutsches Architektur-, (Bau-) Ingenieur- oder sonstiges Bauplanungsbüro mehrere Niederlassungen bzw. Tochterfirmen in unterschiedlichen Ländern unterhält, wird der Flickenteppich an lokalen Deckungen schnell unüberschaubar. Oftmals genügen zudem die lokalen Deckungen nicht den Ansprüchen, den die deutsche Hauptniederlassung bzw. die deutsche Mutterfirma an sich selbst und Ihre Tochterunternehmen hat oder denen, die in Deutschland üblich sind. Unterschiede bei den Versicherungskonditionen nennt man „Differences in Conditions“ („DIC“), bei den Versicherungssummen „Differences in Limits“ („DIL“). Abhilfe bietet die sogenannte Master-Cover-Police (auch als „Umbrella-Police“ bezeichnet): Sie wird in der Regel von der deutschen Hauptniederlassung bzw. der deutschen Mutterfirma als Rahmenvertrag für die Standorte im Ausland abgeschlossen und ergänzt im Regelfall die Lokal-Policen wie eine Art Schutzschirm, sodass mögliche DIC’s bzw. DIL’s geschlossen werden können. Auf diese Weise können beispielsweise hohe Haftungsrisiken besser abgesichert werden. Oder die Kombination aus Lokal- und Master-Cover-Versicherung stellt sicher, dass die Versicherungssumme insgesamt ausreicht.
Denkbar ist alternativ auch der Einbau einer „Financial Interest Clause“ („FINC“), einer Klausel, in die Master-Cover-Police, die besagt, dass ein Schaden, der durch eine ausländische Niederlassung bzw. durch ein ausländisches Tochterunternehmen in einem „Non-admitted-Staat“ verursacht wird, zum Wertverlust der deutschen Hauptniederlassung bzw. der deutschen Mutterfirma führt. Man übersetzt hierbei also den lokalen Schaden in einen fiktiven finanziellen Schaden in der Bilanz der deutschen Hauptniederlassung bzw. der deutschen Mutterfirma und kann den fiktiven Bilanzschaden auf diese Weise auf dem deutschen Versicherungsmarkt versichern – ohne dabei jedoch lokale Gesetze zu verletzen. „FINC“ ist freilich nur ein Notbehelf, weil das Leistungsspektrum dabei ziemlich eingeschränkt ist (zum Beispiel: Kosten für Anwalts- und Verfahrensführung zum Schutze der lokalen Geschäftsführung sind nur schwerlich als „Bilanzrisiko“ der deutschen Hauptniederlassung bzw. der deutschen Mutterfirma anzuführen). Kritisch zu bewerten ist auch, dass die deutsche Mutterfirma die gezahlte Summe an die geschädigte Niederlassung bzw. Tochtergesellschaft weitergeben kann, was unter Umständen zu einer Doppelbesteuerung führen kann.
Das Team der pisa Versicherungsmakler GmbH unterstützt dabei, darauf zu achten, dass einerseits die Vorgaben für die lokalen Deckungen im Ausland erfüllt werden, andererseits aber auch darauf, dass die deutsche Hauptniederlassung inklusive aller ausländischen Niederlassungen bzw. die deutsche Mutterfirma inklusive aller ausländischen Tochterfirmen nach deutschen Standards angemessen und weitreichend abgesichert sind. Mit Unterstützung durch das Versicherungsmakler-Netzwerk „unisonSteadfast AG“ und dank guter Verbindungen zu international tätigen Versicherern kann die pisa Versicherungsmakler GmbH (Groß-) Projekte deutscher Bauplanungsbüros bzw. deren Niederlassungen und/oder Tochterunternehmen weltweit absichern.