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Vermessungsingenieure beziehen Stellung zur Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Was die Vermessungsingenieure aktuell umtreibt, ist die Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung von 2010 und die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien 2006) sollen durch eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung und ergänzende Anwendungshinweise abgelöst werden – so der Plan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Insbesondere um stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Verkehrswerte und die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt und um die entsprechenden Vorgaben, die derzeit auf sechs Regelungswerke verteilt sind, übersichtlicher und anwenderfreundlicher zu gestalten, soll das materielle Wertermittlungsrecht vollständig neu geordnet und gleichsam aus einem Guss neu geregelt werden. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind dabei nur in beschränktem Umfang vorgesehen. Die wesentlichen Grundsätze sämtlicher bisheriger Richtlinien sollen in eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) in anwenderfreundlicher Form integriert und verbindlich werden. Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, sollen Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) beschlossen werden.

Derzeit liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu der Verordnung und den Anwendungshinweisen vom 1. Februar 2021 vor. Hierzu bezieht der Arbeitskreis Immobilenermittlung im DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement Stellung. Zur der sogenannten „Jedermann- Beteiligung“ hatte der DVW e. V. bereits im August 2020 eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Darauf folgte ein DVW-Standpunkt-Papier zum Thema „Neufassung der Normalherstellungskosten – Eckpunkte“ vom Januar 2021 und dann am 28. Februar 2021 hat der DVW nunmehr seine Stellungnahme zur ImmoWertV im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung abgegeben. Aussagen zur ImmoWertA wurden aufgrund der kurzen Zeit nicht getroffen. Es wird davon ausgegangen, dass hier noch Gelegenheit zur Stellungnahme sein wird. Auch wird wegen der Komplexität des Verordnungsentwurfs nicht mit einer von vorneherein hohen Akzeptanz der Verordnung gerechnet; der DVW geht von einem erhöhten Aufklärungsbedarf aus. Die Stellungnahmen des DVW unter https://dvw.de/images/ev/Aktuell/2021/Arbeitskreise/3336_ImmoWertV-Stellung/03-_2021-02-_ImmoWertV_DVW_Stellungnahme_VerbaendeBeteiligung.pdf

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